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❗️🔥Am 19.12.24 hat der deutsche Bundestag und am 20.12.24 der Bundesrat eine Änderung der Verfassung, des Grundgesetzes (GG) beschlossen, die die Rechte des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ausweitet. 📍Das Gesetz wurde am 27.12.24 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am 28.12.24 in Kraft getreten. 🔥Darin wurde u.a. Art. 94 Abs. 4 GG eingefügt: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden. Ein Bundesgesetz bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben.“ Nun regelt aber Art. 79 Abs. 3 GG: „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche … die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“ Dazu zählen auch der Grundsatz der Volkssouveränität nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.) und die Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 3 GG. Wurde Art. 79 Abs. 3 GG verletzt? 🔥Hat jemand vorher geprüft, ob die unantastbaren Verfassungsgrundsätze angetastet wurden? Hat jemand vorher geprüft, ob der Grundsatz der Volkssouveränität verletzt wird, wenn ein Teil der Staatsgewalt nicht vom Volk, sondern vom BVerfG ausgeht, und sich die Volksvertretung nach ihm zu richten hat? Hat jemand vorher geprüft, ob der Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt wird, wenn ein Gericht in die Gesetzgebung eingreift, und das Volk über die Volksvertretung nicht mehr das letzte Wort hat? 📍Nach Art. 20 Abs. 3 GG soll das Parlament die Regierung kontrollieren und unabhängige Gerichte sollten die Bürger vor einem übergriffigen Staat schützen. @NetzwerkkritischerExperten https://tkp.at/2025/01/03/deutschland-beseitigung-der-gewaltenteilung/
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