🧩 Übersetzter
Auszug aus „Grundlagen der Soziologie, Band 3“
TEIL 6 – Bildung im 19./20. Jahrhundert
In relativ junger Vergangenheit (Ende des XIX. - Anfang des XX. Jahrhunderts) wurde die Aufgabe der Kindererziehung im Sinne der Heranbildung bestimmter sittlich-ethischer Eigenschaften, auf deren Grundlage die Kompetenzen für das Verhalten in der Gesellschaft und die Kommunikation mit anderen Menschen aufgebaut werden, durch die Institution der Familie gelöst.
Bildung – im Sinne der Aneignung von Wissen und beruflichen Fertigkeiten, die die Ausübung der einen oder anderen Tätigkeit innerhalb des gesellschaftlichen Zusammenschlusses von spezialisierten Arbeitskräften ermöglichen – war für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung eine innerfamiliäre Angelegenheit.
In den meisten Ländern, auch in den so genannten „entwickelten“ Ländern, gab es zu dieser Zeit keine allgemeine Schulpflicht. Das System der außerfamiliären Bildung durch professionelle Lehrer, das sich zu dieser Zeit entwickelt hatte, war kostenpflichtig und stand nur der „Elite“ sowie den Anwärtern auf die „Elite“ zur Verfügung, die wohlhabend genug waren, um für die Bildung zu bezahlen, vorausgesetzt natürlich, dass es keine Klassen- und Kastenbeschränkungen in der Gesellschaft gab, ähnlich wie beim „Dekret über Kinder aus einfachen Verhältnissen“.
D. h., dass sich die gesamte Gesellschaft innerhalb der Grenzen der zwei ersten Ebenen der Unfreiheit befunden hat, ausgeschlossen die Kirwaiten, welche sich auf der dritten Ebene der Unfreiheit befunden haben. Jene, die Freiheit erlangen konnten, waren seltene Ausnahmen von der allgemeinen Norm aller Arten von Unfreiheit.
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