EU fahndet nach gefährlichen Büchern
Bücher können eine brisante Angelegenheit werden, bisher galt das vor allem der Inhalte wegen. Nicht selten fürchten sich die Mächtigen dieser Welt vor allzu kritischem, freidenkerischem Gedankengut aller Art. Und so scheint es, als würden die Machtvollen nun den Spieß umdrehen. Das sind heutzutage nicht mehr Könige und Fürsten, sondern demokratisch gewählte Politiker, an deren Spitze jene stehen, die in Brüssel sich über die Zukunft des Kontinents Gedanken machen – und danach handeln. Bei diesem Ansinnen sind ihnen nun auch die Bücher in den Blick geraten, die, zugespitzt formuliert, fast als Gefahrgut betrachtet werden.
Etwa mit der sogenannten Produktsicherheitsverordnung der EU, die seit Mitte Dezember die Verlage auch hierzulande vor ganz neue Aufgaben stellt. So müssen sie für ausnahmslos jedes Produkt eine Risikoanalyse erstellen und diese in einer Dokumentation festhalten. Zudem müssen sie einen Kommunikationskanal einrichten, über den sich Verbraucher – gemeint sind aber immer noch Leserinnen und Leser – beschweren können, wenn „Sicherheitsprobleme“ auftraten oder es gar zu Unfällen kam. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass das Produkt (Buch) für den Verbraucher (Leser) ungefährlich ist. Die Verlage sind dafür verantwortlich, und damit dass kein bürokratisches Gerede ist, werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt – von den Marktüberwachungsbehörden. In Deutschland sind die in den jeweiligen Bundesländern beheimatet.
Eine weitere Verordnung aber wird vom Bund kontrolliert. So wird künftig die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung tätig und ein kritisches Auge auf die Verlage werfen, ob diese denn auch die Bestimmungen der europäischen „Entwaldungsverordnung“ einhalten. Die wird für größere und mittlere Unternehmen zwar erst am 30. Dezember 2025 relevant, Kleinstunternehmen werden noch weitere sechs Monate davon verschont, doch dürften sich die Betroffenen schon jetzt darauf vorbereiten. Denn auch diese Verordnung hat es in sich: So müssen die Verlage als Papierverwerter Informationen über die Länder des Holzerzeugerlandes bereitstellen sowie über die geografische Lage aller Grundstücke dort. Steht dann fest, dass die Bücher entwaldungsfrei sind, muss eine Sorgfaltserklärung den zuständigen Behörden übermittelt werden.
Die Verunsicherung in der Buchbranche ist „sehr groß“, teilte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels auf Anfrage mit. Auch gebe es Widersprüche in der Verordnung, zudem sei die Rolle einzelner Akteure unklar. Schließlich wurde das EU-Informationssystem, auf das die Verordnung basiert, erst Ende November und nur in Teilen freigeschaltet – das heißt vier Wochen bevor die Anforderungen wirksam wurden. Die Produktion von Büchern allerdings hat einen Vorlauf von mehreren Monaten.
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@FaktenZurWahrheitsfindungQuelle:
Rheinische Post