Zu der Frage, ob Krankenkassen fรผr Off-Label-Therapien von Covid-19-Injektionsgeschรคdigten einstehen mรผssen.Dazu habe ich kรผrzlich folgende Korrespondenz mit dem Dรผsseldorfer Arzt Ralf Tillenburg gefรผhrt, der eine Schwerpunktpraxis fรผr Post-Vac-Geschรคdigte betreibt:
โLieber Herr Tillenburg, noch ein sehr wichtiger Aspekt. Ihr Kollege Jรถrg-Heiner Mรถller schriebt in seinem Buch (u.a.) auf Seite 137 (Zitat): "...wir wissen ja noch nicht, ob, wenn ja und in welchem Zeitraum Post-Vac - und analog Post-Covid- tรถdlich sind."
Wie sehen Sie das? Nach allem, was ich gelesen habe, kann man mittlerweile doch auf jeden Fall zumindest in schweren Post-Vac-Fรคllen (also Fรคllen mit schweren Gesundheitsschรคden mitsamt einer schweren Schรคdigung des Immunsystems) zuverlรคssig behaupten, dass Post-Vac tรถdlich ist. Wenn der Kรถrper noch jahrelang nach der Injektion immer wieder Spikes produziert, dann mรผsste das doch in jedem Falle als potentiell lebensgefรคhrlich bezeichnet werden kรถnnen. Denn wer kann sagen, dass der ohnehin geschwรคchte Kรถrper des Geschรคdigten solche stets neuen Angriffe auf sein Immunsystem immer wieder รผberstehen kann? Die Frage, in welchem Zeitraum Post-Vac dann schlieรlich tรถdlich endet, mag zwar niemand generell beantworten kรถnnen. Aber die Frage des "Ob" sollte meines Erachtens eindeutig beantwortet werden kรถnnen, zumal ja auch so viele Menschen an diesen Schรคden versterben.
Diese Frage ist von zentraler Bedeutung fรผr die Frage, ob die Krankenkassen den Geschรคdigten - im Einklang mit dem sog. Nikolaus-Beschluss des BVerfGs vom 6.12.2005 - fรผr bestimmte Off-Label-Therapien eine Deckungszusage erteilen mรผssen.โ
Die Antwort von Ralf Tillenburg:โDas sehe ich รคhnlich. Eine sichere Aussage ist nicht mรถglich. Ob sie tรถdlich sind, ist unklar, dass sie "potenziell" tรถdlich sind, kann man aber sicher sagen.
Sicher werden einige Menschen nach meiner Einschรคtzung noch an den Folgen von PostVac sterben.
Ich kenne aber auch schwere Fรคlle, denen es irgendwann doch wieder besser geht und die sich (zumindest vorรผbergehend) erholen.โ
Damit liegen alle Voraussetzungen vor, die von den Krankenkassen gem. dem sog. Nikolaus-Beschluss des BVerfGs vom 6.12.2005 - 1 BvR 347/98 verlangt werden, siehe
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051206_1bvr034798.html- In Kurzform:1.
Es liegt eine lebensbedrohliche oder regelmรครig tรถdlich verlaufende Erkrankung vor.
Var. 1 kann eindeutig bejaht werden.
2.
Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung steht nicht zur Verfรผgung.
Das ergibt sich schon daraus, dass das PEI und die Schulmedizin รผberhaupt kein Behandlungskonzept fรผr Post-Vac entwickelt haben.
3.
Es besteht eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spรผrbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf.
Das kann nach den Erfahrungswerten von Ralf Tillenburg also ebenfalls eindeutig bejaht werden.
https://t.center/RAWilfriedSchmitz