Die Gewaltenteilung – Schutzschild für Demokratie und Rechtsstaat?
von RA Reinhard Wilhelm
Die Gewaltenteilung ist in Deutschland nicht ausreichend gewährleistet.
Dass die Gewaltenteilung in Deutschland nicht angemessen funktioniert, wird durch verschiedene Forderungen aus der
Justiz und der Rechtsprechung deutlich:
Gesetzgeberische Maßnahmen zur Sicherung der Unabhängigkeit des entscheidenden Richters, sowohl in Bezug auf seine Auswahl und Beförderung als auch auf seine Unabhängigkeit von der Verwaltung, sind notwendig, um die Grundlagen des Grundgesetzes zu gewährleisten.
(40. Deutscher Juristentag 1953)
In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie unterliegt der Leitung einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive, an deren Spitze die Regierung steht. Ihr primäres Interesse liegt auf Machterhalt. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter frei von Machtinteressen organisiert sein. In Deutschland ist dies jedoch nicht der Fall.
(Verwaltungsrichter Udo Hochschild: Gewaltenteilung im deutschen Bewusstsein)
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Unser Autor argumentiert, warum der Verstoß gegen die Gewaltenteilung im Grundgesetz sogar angelegt ist.
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👉 https://diebasis-partei.de/2023/09/die-gewaltenteilung-schutzschild-fuer-demokratie-und-rechtsstaat/ 👈🗞 🟩🟩🟦🟦🟥🟥🟧🟧 🗞dieBasis fordert die vollständige Unabhängigkeit der
Justiz. Es darf keine Einflussnahme der Exekutive auf die Auswahl und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten geben. Staatsanwaltschaften dürfen nicht weisungsgebunden sein, um auch bei Verfehlungen des Staates, seiner Organe und Mandatsträger ohne Intervention der Exekutive ermitteln und anklagen zu können. (Mitgliederkonsens 99,1%)
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