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Man kann ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen - Ausweis genügt Da sich diesbezüglich Anfragen in unserem Verlag häufen, der Hinweis, dass bei der Stichwahl im Landkreis Oder-Spree jeder wählen gehen kann, unabhängig davon, ob er die Wahlbenachrichtigungskarte noch hat oder nicht, z.B. weil er im ersten Wahlgang per Brief gewählt hat. Die Vorlage des Ausweises genügt! Wer auch für den zweiten Wahlgang Briefwahlunterlagen erhalten hat, kann diese auch mit ins Wahllokal nehmen. Hier Auszüge aus der entsprechenden Pressemitteilung des Landratsamtes: "Für die Stichwahl erhalten die Wahlberechtigten keine neue Wahlbenachrichtigung. Sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, ist das kein Problem. Sie können trotzdem im Wahllokal ihre Stimme abgeben, indem sie im Wahllokal ihr Ausweisdokument vorzeigen. " "Wenn man sich doch für die Wahl in einem Wahllokal entscheiden sollte, kann man mit seinen Briefwahlunterlagen in ein Wahllokal wählen gehen." Sonntag, 14.05.23 Stichwahl um den Landrat Oder-Spree: Rainer Galla (AfD) vs. Frank Steffen (SPD). Diese wichtige Information kann gern geteilt werden! Michael Hauke - https://t.center/michael_hauke
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