Teil 2
Scheinbare Genugtuung-
Eure Wunden werden so nicht heilen
Apropos StPO: „eigentlich“ handelt es sich um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Beteilgten des damaligen Corona-Ausschusses, so die Auffassung zahlreicher Juristen.
RA Ralf Ludwig stellt zutreffend fest, dass Staat nun zivilrechtliche Auseinandersetzungen kriminalisiert und mit Gefängnisstrafen sanktioniert.
Er führt fort, dass es den Anzeigeerstattern Genugtuung zu verschaffen scheint, dass ein promovierter, vorerst ehemaliger Rechtsanwalt, deswegen wie ein Schwerverbrecher behandelt wird.
Nicht nur das: die Behandlung hinter den Mauern der JVA Rosdorf scheint jedenfalls im Fall Füllmich, darüber hinaus zu gehen:
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