Bereits nach nur wenigen Tagen teilte die Staatsanwaltschaft Erfurt über die Presse mit, dass sie auf Grundlage der Strafanzeige und des Strafantrags der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag gegen die Verfassungsrichter Geibert und von der Weiden wegen des Verdachts der Rechtsbeugung keine Ermittlungen aufnehmen werde, da aus ihrer Sicht keine Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.
Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ist weiterhin überzeugt davon, dass die Verfassungsrichter Geibert und Präsident von der Weiden sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht haben. Die unverhältnismäßig schnelle Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur „Blitzeinstellung“ steht im deutlichen Kontrast zur ansonsten äußerst schleppenden Bearbeitung klarer Fälle gegen Vertreter der AfD und der Opposition. Dies wirft berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Strafverfolgungsbehörden auf.
Für jeden unbefangenen Beobachter ist erkennbar, dass hier ohne ernsthafte Prüfung eine schnelle Entscheidung herbeigeführt wurde, während in vergleichbaren Fällen – wie bei den rechtskräftig wegen Rechtsbeugung verurteilten Richtern in Weimar und Ostthüringen – mit strengeren Maßstäben gemessen wurde.
Die AfD-Fraktion wird alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um die strafrechtliche Verfolgung der Verfassungsrichter Geibert und von der Weiden sicherzustellen. Wir erwägen unter anderem ein Beschwerde- und Klageerzwingungsverfahren gemäß §§ 172 ff. StPO ggf. in Form des Ermittlungserzwingungsverfahrens sowie die Einreichung einer Strafanzeige gegen die verantwortlichen Staatsanwälte wegen Strafvereitelung im Amt.
Sobald uns die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vorliegt, wird die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag unverzüglich die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten.
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