Unfassbar und trotzdem setzt man in
#Deutschland auf das Mercosurabkommen!?
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Wie werden Gesundheits- und
#Verbraucherschutz sowie Vorsorgeprinzip berücksichtigt, und wie wird das Abkommen die europäischen Produktstandards schützen?
Wie alle Freihandelsabkommen der EU wirkt sich auch das EU-MERCOSUR Abkommen nicht auf die europäischen Produktstandards aus. Dies gilt auch für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse: Nur Produkte, die den umfangreichen europäischen Vorschriften entsprechen, dürfen in die EU eingeführt werden.
Alle Produkte aus dem MERCOSUR müssen auch unter Freihandelsbedingungen die hohen europäischen Standards zum Verbraucherschutz einhalten. Die EU importiert bereits jetzt
#Lebensmittel aus Lateinamerika. Das Freihandelsabkommen wird die Zölle hier senken, die Anforderung an die Sicherheit aber nicht. Denn das EU-MERCOSUR Assoziierungsabkommen ändert den Rechtsrahmen in der EU nicht. Der geltende Rechtsrahmen wird weiter angewandt.
Gleiches gilt auch für das
#Vorsorgeprinzip, das im EU-Primärrecht verankert ist. Das bedeutet, dass Regierungen einen rechtlichen Anspruch haben, zum Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen und der Umwelt im Lichte eines wahrgenommenen Risikos zu agieren, auch wenn wissenschaftliche Evidenz nicht gesichert ist. Es kann von völkerrechtlichen Verträgen, wie z.B. von Freihandelsabkommen, nicht außer Kraft gesetzt werden. Hinsichtlich
#Lebensmittelsicherheit ist das Vorsorgeprinzip über den Verweis auf das WTO-Abkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Abkommen) aufgenommen, das seinerseits in Art. 3.3 und 5.7 das Vorsorgeprinzip beinhaltet. Das Vorsorgeprinzip wird darüber hinaus durch Artikel XX GATT geschützt, welcher im Abkommen verankert werden soll. Schließlich wird das Vorsorgeprinzip ausdrücklich mit Blick auf Arbeit und Umwelt im Nachhaltigkeitskapitel verankert. Durch das EU-MERCOSUR Abkommen wird die Regelungshoheit („right to regulate“) der Parteien mit Blick auf Politikziele wie Gesundheit, Sicherheit und Umwelt beibehalten.
Vereinbarungen in Freihandelsabkommen konkretisieren die Verpflichtungen aus den völkerrechtlichen Bestimmungen. Sie setzen sie nicht außer Kraft. Im Gegenteil: Oberstes Ziel der Bundesregierung bei allen Freihandelsabkommen ist es, das bestehende hohe Schutzniveau zu erhalten und die Freiheit, zum Schutz der Verbraucher notwendige Regelungen zu treffen, nicht einzuschränken. Dies gilt auch für die Vereinbarungen mit
#MERCOSUR.
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