Nutzen Sie Ihr Widerspruchsrecht!
Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann der elektronischen Patientenakte bei seiner Krankenkasse widersprechen. Das kann per E-Mail, aber auch über die Webseite der KK getan werden.
Der ePa kann auch widersprochen werden, wenn sie bereits angelegt ist; es muss also nicht bis Jahresende geschehen.
Für privat Versicherte wird (bislang) keine elektronische Patientenakte angelegt. Für privat Versicherte besteht (noch) kein Handlungsbedarf.
Michael Hauke - https://t.center/michael_hauke