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Forwarded from Michael Hauke, Verleger (Michael Hauke)
Nutzen Sie Ihr Widerspruchsrecht! Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann der elektronischen Patientenakte bei seiner Krankenkasse widersprechen. Das kann per E-Mail, aber auch über die Webseite der KK getan werden. Der ePa kann auch widersprochen werden, wenn sie bereits angelegt ist; es muss also nicht bis Jahresende geschehen. Für privat Versicherte wird (bislang) keine elektronische Patientenakte angelegt. Für privat Versicherte besteht (noch) kein Handlungsbedarf. Michael Hauke - https://t.center/michael_hauke
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