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Politiker aller Parteien ringen mit der AfD․ Im Einspruch-Podcast fragen wir den ehemaligen Bundesverfassungsrichter und Thüringer Innenminister Peter M․ Huber (CDU), welche Brandmauern das Recht vorsieht – und welche nicht․
WDR-Intendant Buhrow hatte es in seiner Hamburger Rede angeregt, NRW-Staatskanzleichef Liminski fand es überzeugend․ Jetzt ist der „Zukunftsrat“ zur Reform von ARD und ZDF da․ Die Berufenen sind keine Unbekannten․
In Karlsruhe werden drei neue Verfassungsrichter gebraucht․ Dieses Mal ist es am Bundestag, sie zu bestimmen․ Dort haben sich die Fraktionen nun geeinigt․
In der neuen Folge des Einspruch-Podcasts stellt sich das neue Moderatorenquartett vor – und beschäftigt sich mit der Frage, ob man noch alles sagen darf․ Die Gesprächspartner sind Bundesverfassungsrichter Peter M․ Huber und der Publizist Michel Friedman․
Das Grundgesetz weist Deutschland den Weg in ein vereintes Europa, aber wann kommt das Bundesverfassungsgericht endlich mit seiner Rechtsprechung bei den Problemen der Gegenwart und Zukunft an?
Kommen aus Brüssel nach dem EZB-Urteil jetzt auch Taten? Schweden geht unbeirrt seinen riskanten Sonderweg․ Und ein Thüringer Gericht beschert Kundgebungen von Corona-Skeptikern womöglich mehr Zulauf․ Alles Wichtige im Newsletter für Deutschland․
Verfassungsrichter Peter M․ Huber war Berichterstatter im EZB-Verfahren․ Im Gespräch verteidigt er das Urteil, spricht über die Krise der europäischen Rechtsgemeinschaft und eine drohende Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission․