Sehr ausführliche juristische Beurteilung der UnRechtsprechung während der Pandemie im Lichte der RKI-Protokolle.
Corona und Recht: Die Pandemie der UnmenschlichkeitDie Bilanz der angerichteten Schäden der Covid-Politik ist in nahezu allen Lebensbereichen gigantisch. Die RKI-Protokolle zeigen, dass ein Großteil freiheitseinschränkenden Normen von Anfang an mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit behaftet waren. Die Justiz muss Konsequenzen ziehen.
SEBASTIAN LUCENTI / FRANZISKA MEYER-HESSELBARTH (Cicero, 22. 9. 2024)
https://www.cicero.de/innenpolitik/corona-justiz-pandemie-der-unmenschlichkeit-rki-filesArchiv:
https://archive.is/mrg7p«
Fazit und Ausblick
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur sektoralen Nachweispflicht des §20a IfSG a.F. der Justiz – wohl in Erwartung des mittelfristig einstürzenden Kartenhauses – mit den folgenden Ausführungen eine Hintertüre gewiesen:
„Gleichwohl kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen, weil sie durch nachträgliche Erkenntnisse oder Entwicklungen erschüttert werden.“
Die freigeklagten und geleakten RKI-Protokolle zeigen allerdings, dass ein Großteil der in den Jahren 2020 bis 2023 geschaffenen freiheitseinschränkenden Normen von Anfang mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit behaftet waren, weil Gesetzgeber und Exekutive in vielen Bereichen über das notwendige Wissen bereits verfügten oder die notwendigen Erkenntnismöglichkeiten nicht gewissenhaft nutzten. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier kritisierte die gerichtliche Überprüfung der Coronaschutzmaßnahmen anlässlich eines Vortrags am 18.09.2023 mit besonderem Blick auf das Bundesverfassungsgericht als „große Rechtsschutzverweigerung der Justiz“. Wie würde sein Urteil angesichts des Inhalts der veröffentlichten RKI-Protokolle und immer neuer Enthüllungen über das Ausmaß der Substanzlosigkeit der vermeintlich wissenschaftlich begründeten staatlichen Maßnahmen wohl heute ausfallen?
Mittlerweile ist die Bilanz der angerichteten und vermeidbaren Schäden in nahezu allen Lebensbereichen ohne Übertreibung als gigantisch zu bezeichnen, wobei die Coronakrise mit ihren Nachwirkungen zunehmend in eine Staats- und Justizkrise überzugehen droht. Bedenkt man, mit welcher Vehemenz die Justiz noch heute Bußgelder wegen der Nichteinhaltung vernunftfreier Maßnahmen (Maskenpflicht im Freien) oder Freiheitsstrafen wegen falscher Gesundheitszeugnisse (Masken- und Impfatteste) und die Verweigerung der soldatischen Duldungspflicht gegenüber Impfungen gegen Covid-19 verfolgt, andererseits aber eine Vielzahl sicherheitsrelevanter Rechtsverstöße der Exekutive, staatlicher Institutionen und meldepflichtiger Einrichtungen über Jahre sanktionslos hinnimmt, besteht ein inakzeptables rechtsstaatliches Ungleichgewicht.
Die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Gierhake trifft in ihrem im Jahr 2023 erschienenen Beitrag „Ist das Recht suspendiert worden?“ mit ihrer abschließenden Feststellung den Nagel auf den Kopf. Sie konstatiert, dass der Rechtsstaat in der Corona-Krise zwar an der Oberfläche kaum sichtbare Erschütterungen zeigte, unterhalb dessen jedoch fundamentale Schäden erlitten hat. Es ist unübersehbar, dass eine allzu rasch folgebereite Richterschaft daran einen gewichtigen Anteil hatte, indem sie Simulationen rechtsstaatlicher Verfahren statt echter Sachverhaltsermittlung betrieb.»