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K L A R - Text : Nach den VERBINDLICH vereinbarten Regeln ... ... des Internationalen VÖLKER-Rechts ... ( auch von den USA und von der Russische Föderation ratifiziert ) ... IST es völlig EGAL, ob ein Mensch ... (A) in einem bestimmten Räumlichen Geltungsbereich ( Gebiet / Territorium ) GEBOREN wurde ... oder (B) in diesem Räumlichen Geltungsbereich ( Gebiet / Territorium ) ein Mensch ... ... seinen HAUPT-Wohnsitz ( gewöhnlicher Aufenthalt ) hat. Das INTERNATIONALE VÖLKERRECHT definiert EINDEUTIG als VORRAUSSETZUNG, dass ... ... "ein JEDER Mensch das UNVERÄUSSERLICHE Recht hat" SELBST zu entscheiden, zu welchem (Verfassungs-) VOLK dieser Mensch gehören möchte. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass dieser Mensch ENTWEDER A) in dem Räumlichen Geltungsbereich dieses Volkes GEBOREN worden war UND / ODER B) in diesem RÄUMLICHEN Geltungsbereich SEINEN HAUPT-Wohnsitz hat UND daher ist auch ganz ausdrücklich ... ... eine ... "zweite Staatsbürgerschaft" ... NICHT "zulässig" !!! P U N K T 🤷🏻‍♂
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