K L A R - Text :
Nach den VERBINDLICH vereinbarten Regeln ...
... des Internationalen VÖLKER-Rechts ...
( auch von den USA und von der Russische Föderation ratifiziert )
... IST es völlig EGAL, ob ein Mensch ...
(A) in einem bestimmten Räumlichen Geltungsbereich
( Gebiet / Territorium )
GEBOREN wurde ...
oder
(B) in diesem Räumlichen Geltungsbereich
( Gebiet / Territorium )
ein Mensch ...
... seinen HAUPT-Wohnsitz ( gewöhnlicher Aufenthalt ) hat.
Das
INTERNATIONALE VÖLKERRECHT
definiert EINDEUTIG
als VORRAUSSETZUNG, dass ...
... "ein JEDER Mensch das UNVERÄUSSERLICHE Recht hat"
SELBST zu entscheiden,
zu welchem (Verfassungs-) VOLK dieser Mensch gehören möchte.
Einzige Voraussetzung dafür ist,
dass dieser Mensch
ENTWEDER
A) in dem Räumlichen Geltungsbereich dieses Volkes GEBOREN worden war
UND / ODER
B) in diesem RÄUMLICHEN Geltungsbereich SEINEN HAUPT-Wohnsitz hat
UND daher ist auch ganz ausdrücklich ...
... eine ...
"zweite Staatsbürgerschaft"
... NICHT "zulässig" !!!
P U N K T
🤷🏻♂