⚡️Rki-files - WER ist fit - auch in Bezug auf Straf- und Versammlungsrecht?
StA Revision. Demo-Auflagen WAREN im Sinne des § 15 Abs1 VersammlG nach dem Zeitpunkt ihres Erlasses gegebenen Wissensstand, geeignet.
NEIN - das stimmt nicht. Erst recht nicht für den 19.11.20, wo ich meine erste BverfG-Demo gemacht habe. Die Ordner sollten ein Tuch über der Nase tragen? Warum? Die RKI-files beweisen es ganz klar, dass dies nicht nötig war.
🤔 Denken wir auch an Hamburger Gutachterin, die im Prozess von Walter klar sagte, dass die Maßnahmen "eine politische Idee eines Versuchs" waren
LG Karlsruhe möchte, dass ich einen RA benenne - wer ist da fit?
Liebe Grüße
Sunny
Susanne Heel aus 75175 Pforzheim 0 72 31 - 203 76 08