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"Nach diesem dreifaltigen Testlauf weiß ich zumindest, woran ich bin. Gegen die Wegweisung in Neulingen und die Einreisesperre in der Schweiz gehe ich juristisch vor. Symbolische Siege im Nachhinein bringen aber nichts gegen Bescheide mit Verweis auf “Gefahr im Verzug”.  Die Taktik der adhoc-Wegweisung erzeugt de facto eine “Lesereisesperre” und ein öffentliches politisches Betätigungsverbot. Das läßt sich aber aktionistisch sogar besser nutzen als eine Einreisesperre. Sobald ich in einer beliebigen Stadt der westlichen BRD eine Lesung ankündige, entfaltet sich nämlich folgendes Szenario: Die lokale Polizei bekommt den Auftrag, mich zu suchen, mir einen Bescheid zu überreichen und mich wegzuweisen. Nach mir wird also “gefahndet”, jedoch ohne die scharfen Konsequenzen, die sonst meist mit einer solchen Jagd verbunden sind. Es geht juristisch um “Nichts” als um eine medienwirksame Abschiebung. Damit wird aus der Sache fast ein Gesellschaftsspiel, das die Teilnehmer meiner Lesungen mittlerweile schon erwarten. (Beim Schweizer Vortrag war einigen die Enttäuschung darüber ins Gesicht geschrieben, daß eine “Stürmung” ausblieb.) Es bieten sich tausendundeine Möglichkeiten an, dieses Szenario kreativ zu nutzen.“ https://sezession.de/69244/bewegungsmelder-tagebuch
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