Untersuchungsausschuss der Friedensbewegung für Rechtsbrüche der Regierungen bei Kundgebungen.
Zur Verteidigung der Teilnehmer gegen ungerechtfertigte Vorwürfe und zur Verfolgung von Gesetzesübertretungen von Beamten.
1️⃣ Die korrekte Feststellung, dass das Abspielen des Redezitates nicht funktioniert hat (= "Versuch"). 2️⃣ Die korrekte Feststellung, dass nicht jeder, der eine NS-Rede abspielt, dies zur Verherrlichung oder Verharmlosung tut. Auf den Vorsatz / die Nutzungsabsicht kommt es an, nicht auf das genutzte Material. Das heißt, dass man immer noch und auch künftig Originalmaterial für Warnung vor Wiederholung nutzen darf.
Eigentlich selbstverständlich. Aber in der "Neuen Normalität" eben nicht.
Hier wurde ein Stück "Alte Normalität" und Sachlichkeit erfolgreich verteidigt.