Guten Tag Herr Ickeroth,
in vorbezeichneter Angelegenheit halte ich fest, daß das Landgericht Saarbrücken derzeit beabsichtigt, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg anzurufen. Es soll in einer Vorabentscheidung geklärt werden, ob einzelne Anklagepunkte mit europäischem Recht in Einklang stehen. Eine entsprechende Klärung erfolgt insbesondere in Fällen von grundsätzlicher Bedeutung (sog. Präzedenzfällen). Das Verfahren kann langwierig sein.
Ich hatte Ihnen bereits mitgeteilt, daß aufgrund dieser Entwicklung mit einer erheblichen Erhöhung der (Anwalts-)kosten gerechnet werden muß.
Sollten Se die Anwaltskosten – ihre und die ihrer Frau - durch Zahlungen Dritter finanzieren, können diese gerne Teilbeträge auf eines der folgenden Konten überweisen:
SCHMIDT Rechtsanwälte
Aktenzeichen 0291/23 (unter Verwendungszweck dringend angeben)
DE62 5905 0101 0067 1322 17 Sparkasse Saarbrücken
DE40 5919 0000 0123 0480 08 Bank1Saar
Im Hinblick auf den erhöhten Buchungsaufwand bitten wir jedoch von Kleinstzahlungen unter 10 € abzusehen. Rein vorsorglich bitten wir von (Sachstands-)anfragen Abstand zu nehmen, da wir diese aufgrund unserer Schweigepflicht nicht beantworten dürfen.
Mit den besten Grüßen
Dr. Jens Schmidt
Rechtsanwalt; Fachanwalt für Strafrecht; Saarbrücken