Stefan Homburg zu Causa Thüringen:
„Wiederholt wollte der Alterspräsident vorläufige Schriftführer ernennen, Beschlussfähigkeit feststellen und das Präsidium wählen lassen. Er gelang nicht.
Verfassungsgerichtshof: Alterspräsident hat die Präsidiumswahl blockiert. Ein Urteil in Harbarth-Qualität!
Hintergrund: Ursprünglich hatte die frühere Landtagspräsidentin, die zu
@dieLinke als der 2019 stärksten Fraktion gehörte, den Landtag mit korrekter Tagesordnung eingeladen.
Auf Druck von
@mariovoigt übersandte sie am 19.09.2024 eine geänderte Einladung, deren Tagesordnungsvorschlag der Geschäftsordnung (GO) widersprach, indem sie Änderungen der GO vor die Präsidiumswahl zog.
Am 25.09.2024, also schon einen Tag vor der Sitzung, bevollmächtigte Mario Voigt einen Anwalt, gegen den Alterspräsidenten vorzugehen.
Am 26.09.2024 verhinderte Voigts Adlatus
@Buehlandreas im Schulterschluss mit
@Buendnis_SahraW und
@dieLinke die Wahl eines Präsidiums durch Zwischenrufe.
Möglicherweise hatte Voigt auch mit den Richtern ein Abendessen. Deren Urteil ergibt nämlich keinen Sinn:
1. Der Landtag hat sich durch die GO an ein bestimmtes Verfahren gebunden.
2. Diese Selbstbindung hat der Landtag durch ein 1994 beschlossenen GO-Gesetz abgesichert: Die GO gilt auch über die Legislatur hinaus. Im Bund gibt es ein derartiges Gesetz nicht, weshalb die vom Gericht gezogenen Analogien nicht greifen.
3. Das Gericht hätte argumentieren müssen, das GO-Gesetz sei verfassungswidrig, wofür aber nichts spricht. Es hat statt dessen die GO gegen ihren Wortlaut ausgelegt, eine juristische Todsünde.
4. Vollends kurios ist der Satz, das GO-Gesetz könne Rechte nicht beschränken, weil es im Rang unterhalb der Verfassung stehe. Dann wäre auch die StVO bloße „Arbeitserleichterung”, da in der Verfassung nichts von Parkverboten und Vorfahrtsregeln steht.“
https://x.com/shomburg/status/1839924770592186658?s=46