Sabrina Kollmorgen

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Krankenschwester für Intensivmedizin und Anästhesie
Forwarded from Gerburg Weiß
📕📚 NEUERSCHEINUNG📚📕

Etliche Ärzte sahen sich seit Beginn der Corona-Zeit erstmalig mit der Justiz konfrontiert. Was war passiert? Wie kam es zur Strafverfolgung von einst unbescholtenen Medizinern? Weshalb wurden die Ärztekammern gegen zuvor unauffällige Mitglieder aktiv? Sprechen wir von Ausnahmen bzw. Einzelfällen? Handelte es sich bei Inhaftierungen um Schwerkriminelle?

In persönlich geführten Interviews mit betroffenen Ärzten und per Internetrecherche ging die Autorin diesen Fragen nach. So entstand eine geschichtsträchtige Dokumentation mit über 50 Kollegen im medizinischen Sektor, die einen eigenen Blick auf die Geschehnisse der Jahre 2020–2024 wirft.

Das Buch ist ab Ende Oktober 2024 für 23,50 Euro
erhältlich und kann ab sofort über folgenden Link bestellt werden:

https://www.lektorat-gerburg-weiss.de/shop/

📕📚 NEUERSCHEINUNG📚📕
Forwarded from AUF1
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💪🏻 Das Heldenbuch der Corona-Ärzte

Ihre Geschichten, ihre Opfer und ihre beharrliche Suche nach der Wahrheit sind endlich in einem Buch vereint: Das „Heldenbuch der Corona-Ärzte“ ist ein einzigartiges Zeitdokument. Erschienen im Pionier-Verlag. Dieses Buch darf in keiner Bibliothek fehlen.

Exklusiv im AUF1-Shop erhältlich 📚: https://www.auf1.shop/products/heldenbuch-der-corona-aerzte
Peter Hahne wiedermal in Höchstform. Wer ihn live erleben will, kann am 3. Oktober in Oberlungwitz auf dem Ankerberg das tun. Um 14 Uhr geht's los.
Hallo ihr Lieben ❤️

Das Tiergartentheater in Berlin 🙈🙉🙊 vs. 🥁🐰 ging letzte Woche im zweiten Akt mit einem FREISPRUCH zu Ende.

Doch eifrige Erfüllungsgehilfen bei der Pozilei und deren Steigbügelhalter bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt beschuldigten mich, auf einer Demo in Schweinfurt am 24.09.23 mit obigem Kundgebungsmittel (Bild rrrrääächts) SÖDER beleidigt zu haben.
Sie wollen in diese politisch-satirische Karikatur den Straftatbestand der Beleidigung nach § 188 Abs.1, 194 StGB hineininterpretieren. 😂

Das Schild, welches mein Lebensgefährte während der Umzüge zusammen mit seiner Trommel mitführt, hatte ich bei der Auftaktkundgebung kurzzeitig an mich genommen, als er zur Toilette musste.

Die große Herausforderung am Dienstag wird sein, Gericht und Staatsanwaltschaft nachdrücklich an die Gültigkeit des Grundgesetzes - auf das sie ihren Amtseid abgelegt hatten - und die Unveräußerlichkeit von Art. 5 (Meinungs- & Kunstfreiheit) zu erinnern!

Prozess👀 und Daumendrücker sind willkommen!

Eure
Renate 🐰🥁
Sabrina Kollmorgen
Bürgerrechtskonferenz von und mit OHV Steht Auf und Brandenburger Freiheit. Erster Referent Friedensaktivist Reiner Braun.
Voller Hoffnung in die Friedensbewegung von Reiner Braun und der anstehenden Demo am 3.10.24 folgt leider die bittere Ernüchterung und die Klarheit über wahrscheinliche Motive.
Reiner Braun sprach davon, dass 5 vor 12 längst vorbei ist, wir die Spaltung überwinden müssen und gemeinsam für die Friedensbewegung, gegen die Lieferung von Mittelstrecken Waffen und für diplomatische Friedensgespräche auf die Straße gehen müssen. Zeitgleich hetzt und distanziert sich die Bewegung von der AfD, lässt Redner nicht zu und wirbt ausschließlich mit eigenen Rednern wie Ralf Stegner. Mir kommt es so vor, als würden sie vor der Bundestagswahl unsere Bewegung für sich und das Friedensthema benutzen.
Schade, es wäre ein richtig guter Anfang in die richtige Richtung gewesen!
Forwarded from Free People Germany e.V.
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🕊 FREIHEIT FÜR ALEXANDER

Nach 10 Jahren kündigte die Bank DKB ganze 4 Konten der Familie Bittner. Genau zu der Zeit als der Alleinverdiener und 20 Jahre treuedienender Soldat Alexander Bittner in Haft sitzt. Auch beim Kindergeldbezug gibt es jetzt Probleme. Wir sind die Kraft der Gemeinschaft und haben der Familie Bittner in dieser sehr schwierigen Zeit unter die Arme gegriffen. Alexander und seine Frau Olga haben 3 Kinder und das macht es umso Schlimmer, das sein Auftraggeber die "Bundeswehr" die Lohnfortzahlung verweigert. Mit dem Einsatz der Kraft der Gemeinschaft konnten wir über 15.000 Euro sammeln und einen offenen Brief zur sofortigen Freilassung mit 3.116 Unterschriften bereits erreichen. Ihr seit die Menschen die wahre Solidarität und Zusammenhalt leben.

Telegram
https://youtu.be/ms9fNEUxtN0?feature=shared

Maskenprozess gegen Dr. Walter Weber
Ondruschka's Gutachten - untauglich!

Und wieder war er auf der Flucht. Prof. Dr. Ondruschka, der Chef der Rechtsmedizin des UKE. Diesmal sogar mit Hilfe des Gerichts. Denn noch bevor die Fragen der Verteidigung beantwortet waren, entließ die vorsitzende Richterin Frau Behr den sachverständigen Ondruschka ohne nach einer Vereidigung zu fragen aus dem Gerichtssaal. Das brachte ihr einen Befangenheitsantrag ein. Denn damit schnitt sie der Verteidigung das Fragerecht ab. Zuvor hatte der Gutachter erneut gezeigt, dass er weder von der Technik der Masken, noch von den europarechtlichen Zulassungsvorschriften, die sogar die FFP2-Masken nur zum Eigenschutz vorsehen, die erforderlichen Kenntnisse mitbrachte.

Wie die Staatsanwaltschaft dazu kommt, einen Rechtsmediziner, der nach eigenen Angaben erstmals die angebliche Ausstellung von falschen Gesundheitszeugnissen begutachten soll, ist eine Frage, die der Staatsanwältin Frau Schimpeler morgen, am 30.09.24, dem 18. Verhandlungstag, gestellt werden sollte.

Es stellt sich zunehmend heraus, dass der Gutachter die Staatsanwaltschaft immer weiter in Rechtfertigungsnot bringt, denn die Anklage stützt sich ausschließlich auf sein Gutachten.
Eine Person erhält eine Kompensation von der Eidgenossenschaft gem. Art. 64ff. EpG für (durch die Covid-19-„Impfung“ verursachten) Verdienstausfall.

Die Tatsache, dass eine Schadenersatz- oder Genugtuungszahlung bis heute (4 Jahre nach Einsetzen der ersten Schäden) erst in einem einzigen Fall möglich war, zeigt, dass das System des Bundes eine Alibi-Übung ist:

Es ist darauf ausgelegt, selbst berechtigte Fälle von Schadenersatz mit klarem Kausalzusammenhang konsequent abzublocken, anstatt diesen vom Bund geschädigten Menschen in schwerster Not die geschuldete Schadensersatzzahlung umgehend zukommen zu lassen. Auch die geringe Höhe der Zahlung ist ein Hohn:

https://www.nau.ch/news/schweiz/bund-zahlt-entschadigung-wegen-corona-impfschaden-66836763
Forwarded from News von TKP
Eine am Donnerstag dieser Woche veröffentlichte Studie dokumentiert, wie der plötzliche unerwartete Kindstod (SUID) und das plötzliche Kindstod-Syndrom (SIDS) während der Covid-Pandemie im Jahr 2020 leicht zunahmen, woraufhin ein massiver Anstieg nach der Einführung der Gentechnik-Impfung im Jahr 2021 dokumentiert wurde.können.

➡️ Abonnieren Sie @tkp_news - Blog für Science & Politik

https://tkp.at/2024/09/29/ploetzlicher-kindstod-studie-zeigt-vermehrtes-auftreten-nach-covid-impfbeginn/
Du wirst nicht plötzlich zum Betrüger das zieht sich wie ein Faden durchs Leben.

https://www.hintergrund.de/politik/inland/der-quacksalber/

Ihr wollt die Wahrheit 👇👇
https://t.center/Klartext2021Gemeinsam
Forwarded from Ruth
RAK: Erstkontakt beinhaltet immer, daß diese Untersuchung nötig ist? Wie ist das in Einklang zu bringen? Erstkontakt kann Fernbehandlung sein, warum behauptet das Gutachten, daß bei Erstkontakt immer Blutabnahme, Untersuchung nötig ist? Dr. Edler hat exakt gesagt, daß das jedes Mal durchzuführen ist. O auch. Wie steht das in Einklang mit dem Gutachten, wenn Berufsordnung vorsieht, daß reine Fernbehandlung möglich ist?
O - akustisch habe ich verstanden, daß O erneut wiederholt, persönl. Vorstellung, Untersuchung sein notwendig….
- Besucherin wird wegen angedeutetem Lachen aus dem Saal entfernt -
SL: Kennen Sie den Text des §278 alte Fassung?
O: kennt er
SL: was schützt 278 StGB, welche Norm?
O. daß Patient behandelt wird … nach bestem Wissen und Gewissen
Richterin entläßt O
SL widerspricht Entlassung. Daß O keine Zeit hat, sei kein Grund. Das ginge jetzt in Rechtsbeugung über
RAK: Sie haben beantragt, daß Aussage von O nicht protokolliert wird.
RES: will auf Äußerung der STA eingehen,…
- Beratung –
R verkündet Beschluß, daß die Aussage von O nicht protokolliert wird
Und bestätigt Entlassung des Sachverständigen, er war – so R - drei Verhandlungstage geladen, Fragen wurden wiederholt gestellt und beantwortet. Es obliegt dem Angeklagten, Beweisanträge zu Ladung des Sachverständigen zu stellen.

SL sagt, 45 Min Abzug Verhandlung ist schwerer Verstoß gegen StPO

SL stellt Befangenheitsantrag gegen die gesamte Richterkammer und die Schöffen, der bis 27.09./14 Uhr begründet wird.

Ende Verhandlungstag.

Ruth, 25.09.2024
Forwarded from Ruth
O: ganz wenige, Aufträge stammen von Polizei, Berufsgenossenschaften, Staatsanwaltschaft, die Ärztekammer sei kein Auftraggeber.
SL fragt nach Quantität der Aufträge. „von wem haben Sie Berufsordnungs-mäßige Aufträge erhalten?“
O: vereinzelte
SL: Wieviele?
O: hat nicht gezählt. 1…3….4-5 Fälle
SL: Wie kommen Sie darauf?
O: ?...
SL: Waren Sie als Gutachter an weiteren berufsrechtlichen Gutachten bis
12.01.2022 (?) beteiligt?
O: ja, und darüber hinaus
SL: Zahl?
O: Fokus waren Fragestellungen Polizei, Staatsanwaltschaft, Berufsgenossenschaften, geht nicht nach berufsrechtlichen Ordnungen….
SL: bezieht sich das auch auf Dr. Edler?
O: sie hat dasselbe Auftragsvolumen wie alle anderen Berufskollegen
SL: 4000 Gutachten werden im Rechtsmedizinischen Institut des UKE/Jahr erstellt
O: ja
SL: Meinen Sie, daß 3-5 Fälle auf eine große Erfahrung schließen lassen?
O: Wenn keine entspr. eigene Expertise da sei, würde ein Facharzt z.B. plastische Medizin herangezogen. Einzelne, andere Kollegen werden gutachterlich herangezogen und dies den Auftraggebern zurückgemeldet.
SL: Sie sagten, daß Sie einen Auftrag zu §278 hatten?
O: wenn er nicht eingeschaltet worden wäre, hätte er abgegeben (?)
SL: praktische Erfahrung …(?)
O: ich kann das hier einschätzen, stehe nach wie vor dazu
RES: Arne Burkhardt ist Ihnen bekannt? Seine Arbeit, auch zu Physiologie des Masketragens?
O: Ja, er hätte ein Video gesehen….Ausführungen jew. Veränderungen nach Einsatz einer Maske (?)
RES: zitiert Arne Burkhardt…“typische Beschwerden, physiolog. Veränderungen, Maskenapnoe, …subjektives Empfinden unterschiedlich.“ Maskendispnoe ist, nach WHO Definition, die erste Krankheit, die durch staatliche Maßnahmen verursacht wurde, ICD-10 Code R.6.0
O ist das nicht bekannt
RES: Atmen anstrengend, Luftnot, Zustand der bei jedem Patient entsteht, das ist wissenschaftlich belegt. Ist die Frage nach Attest, weil Masketragen unzumutbar, nicht falsch (?)?
O: medizin. Fachbegriff ist Luftnot, Maskendispnoe, Diagnose kennt er nicht, daß die jeder hat (?) R 6.0 sind Zustände, diskutiert ob das Zustände oder Krankheiten sind. Daß es sich subjektiv um unterschiedliches Empfinden handelt ist klar
SL: 18.12.2021, Pressekonferenz O. Hat dort Maske abgenommen. Warum?
O: Weil er mit Mimik besser erkennbar/verständlicher war. Hat Maske nach Rede wieder aufgesetzt
R: Fragen sind nicht vom Gutachten Ondruschka umfaßt.
SL rügt. Weil Staatsanwaltschaft Auftraggeber, Gutachten nicht vom Gericht in Auftrag gegeben. Wenn es ein Parteien-Gutachten ist, dann muß ich Hinweis geben, daß Auftrag nicht durch das Gericht, sondern auf eingeengtem Raum vor uns steht, weil Gutachten nicht umfassend (?) ist
STA beantragt, Aussagen von O zu Maskendispnoe aus dem Protokoll zu streichen weil diese in keinem der 14 Atteste benannt ist
SL: Wenn Sie der Verteidigung unterstellen, daß Sie ihre Arbeit nicht korrekt macht, weise ich das zurück. Das sind Ihre Fragen! – gerichtet an STA
SL liest aus Gutachten vor………..(?)

SL: Können vorgenannte Diagnosen ohne Vorbefunde allein nur am Patienten festgestellt werden? Diagnosen, so O damals, die der Arzt vorgebracht hat?
O: …weiß nicht, …
SL: welche Untersuchungsmethoden sind jeweils durchführbar und zu belegen?
O: sprachlich korrekt
SL …(?)
O: Was hätte man machen können? Was wäre möglich gewesen? Habe hoffentlich genügend Gründe genannt.
SL: Woraus ergibt sich aus Berufsordnung… daß Arzt das belegen muß?
O: man darf Diagnose nicht vorschnell geben (?)
RAK: fragt nach ICD 10, Verdachtsdiagnosen….(?)
O: heißt nur, daß es das theoretisch geben könnte, ist keine Differentialdiagnose (?)
RAK: Wieviel Male Fernbehandlung lt Kassen dürfen durchgeführt werden? Gutachten fordert immer Notwendigkeit einer Vorstellung zur Behandlung bei Erstvorstellung. Der rechtl. Kommentar zur Berufsordnung erlaubt Tel/Fern-Behandlung. Wie denkt O darüber?
O: Blutabnahme muß immer gemacht werden. …
Forwarded from Ruth
O: Hier haben sich Patienten an ihn gewendet, er hat nicht bewertet, weil Maßnahmen nicht erfolgt sind. Trotzdem hat er danach befreit, dieser Schluß ist zu beanstanden.
SL: Par 11, Berufsordnung, Abs. 1. Warum wurde dieser nicht erwähnt?
O: das mußte man nicht zitieren, sondern der Arzt muß dem folgen, beginnend mit Basismaßnahmen.
SL: die Norm, steht die außerhalb des Fachwissens – „mit Übernahme der Behandlung“?
O: Attest ist keine Behandlung, wie bei einem Facharzt, Verschreiben einer Therapie. Es gilt hier, daß dazu eine Maßnahme gehört (?)
- Pause –
RES: Hatten Sie Kontakt zur Staatsanwaltschaft?
O: Nach dem 10.09., telefonischen Kontakt.
RES: Vor dem 12.09.
STA sagt, sie hätte O heute den verspäteten Verhandlungsbeginn mitgeteilt
SL: Der Pkt des Gutachtens, der ihm wichtig ist, daß es unter Übernahme der FAQs im wesentlichen um Fremd- nicht um Eigenschutz ging. Evidenz aus Os Eigenwissen ist, daß der Beitrag der Maske nicht besonders hoch war. Welche Erwägungen mußte Dr. Weber hier anstellen? Mußte er das berücksichtigen?
O: Die Gesellschaft hat sich in einer …noch nie dagewesenen Pandemie befunden. Eine Ausnahme schwächt in der Logik die Gesamtheit.
SL: Das ist Ihre Sicht
O: Dr. Weber hat auf Grundlage nicht eigener erhaltener Befunde die Nichtmöglichkeit dauerhaften Masketragens formuliert. Es ging nicht darum, ohne Untersuchungen zu Attesten zu kommen.
RAK: Stimmen Sie zu, das was ist, den Nutzen der Maske zum Fremdschutz zu berücksichtigen? Dann Grundlage, was Maske nützen soll, wie es erreicht wird? Das hätte im Gutachten berücksichtigt werden sollen.
O: Die Bewertung der Atteste waren die Aufgabe, … Dr. Weber stellt nicht darauf ab, daß er erkennt, daß eine Person die Umwelt schützt oder nicht, sondern daß Personen zu keinem Zeitpunkt dauerhaft in der Lage wären (Maske zu tragen)
SL stellt einen Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit gegen O
- Unterbrechung -
SL: O wird wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, Begründung erfolgt bis 26.09.2024 16:00 Uhr in einem Schriftsatz.
Wichtig ist SL Genauigkeit in der Sprache. Hat ein einziges Attest vorgelegen, in dem der Attestierende, hier Dr. Weber, gesagt hat, daß das Tragen einer Maske unmöglich sei? Hat er das Wort benutzt?
O sieht Attestformulierungen durch….liest…. unzumutbar… kann aus gesundheitl. Gründen keine Maske tragen, - kann aus gesundheitl. Gründen keine Maske tragen, - kann aus gesundheitl. Gründen keine Maske tragen, - kann aus gesundheitl. Gründen keine Maske tragen,….
SL: steht unmöglich da?
O: …. Bei Pat. 7…….unzumutbar…. Pat. 8……….unzumutbar…….
SL: Sie haben unmöglich gesagt? Ziehen Sie zurück, daß unmöglich im Gutachten stand? Es geht um Genauigkeit.
O: wiederholt das Wort unzumutbar….ist für ihn Synonym
RAK hat Weiterbildungskatalog Rechtsmedizin angesehen. Was hat das Gutachten mit Rechtsmedizin zu tun? Warum ist das hier richtig angesiedelt?
R/STA sagen, daß sei beantwortet
RAK sagt, er habe gefragt ob - lt Protokoll vom 10.09., nicht warum
O: medizin Fragen können hier….(?)…
RAK fragt O, wieviel Erfahrung er in Bezug auf Arzt-Patient-Verhältnis hat
O: nach Studium, Ambulanzen, ca 1000 Patienten/Jahr, z. Bsp. internistisch, das sind Patienten, die sich vorstellen
RAK: Haben Sie hier Behandlungen vorgenommen?
O: Nein, wir begutachten
SL: im Weiterbildungskatalog (?) Rechtsmedizin steht nicht, daß O in Ambulanz tätig ist
RAK fragt, ob O hier ambulante Untersuchungen bei körperlichen Beschwerden durchführt
O: Nein, so O, er sei als Rechtsmediziner nicht curativ tätig
SL: Wieviel Gutachten zu §278 und Berufsrecht haben Sie und Dr. Edler gemacht?
O: es gab (?) singuläre Fragestellungen, einen ersten Fall, dann haben sich weitere angeschlossen
RAK: Sind Sie hier erfahren als Gutachter?
O: wir haben täglich Gutachten zu medizinischen Fragen. Fragestellungen zu diesem Paragrafen waren nur Einzelfälle, dieser Fall war sein erster. Andere Fragen sind Behandlungsauffälligkeiten (?), …Haftfähigkeit – hier 1000x/Jahr
SL: Frage zu seinem Jobantritt 01.10.2020. Wieviel Gutachten zu Berufsrecht haben Sie gemacht?
Forwarded from Ruth
Sind Sie neutral als Gutachter? Bei den vorausgenannten Fällen, wenn es andere Fälle gegeben hätte, - in Bezug auf Sorgfalt/Neutralität, hätten Sie dann nicht nach anderen Fällen fragen können, für eine bessere Einordnung?
R: Hat O beantwortet
SL: O hat gesagt, es gibt öfter Nachfragen beim Gutachterauftrag, die zur Änderung oder Ablehnung führen. Ist Ihr Verständnis von Norm, daß Einzelfall nur da sein darf, bei hunderten Fällen wie definiert?(?)
O: hier liegt gerade die Einzelfall-Logik vor, daher wurde nicht adäquat attestiert
SL: Wenn man Fernbehandlungsauftrag annehmen darf lt Berufsordnung – und ich nicht frage, ist das einer zuviel? Wenn Arzt sagt, ich darf es hier im Einzelfall machen, ist das doch Norm?
O: Keine 14x, es waren 1-2 vor Ort Patienten, die anderen waren nicht nach Os Maßstab
SL: die Berufsordnung 2019, Fernbehandlungsbedingungen sind Ihnen bekannt?
O: Ja
SL: Beschluß Protokoll 2017/2018 Berufsordnung ist Ihnen bekannt?
O: Ja
SL: Kommentar Jens Prütting, Bucerius Law School, äußert sich insbesondere zur Pandemie, der Besonderheit des Fernbehandlungsgrundsatzes. Findet es gut, daß es das gibt. Welche Gedanken hat O dazu?
O: es ist nicht unmöglich, tel zu beraten, aber geht nicht (?) bei einem auf Dauer ausgelegtes, ohne Ausnahme, formellem Attest, immer wieder auf Kontakt per Mail/Tel zurückzugreifen
SL: §7, Berufsordnung Ärzte, zitiert Jens Prütting Fernbehandlungseinschätzung. Ist das ihre persönliche Meinung, daß es entgegensteht?
O: es ist so zu verstehen, daß es nicht ausschließlich auf Fernbehandlung abzustimmen ist
SL: Befreiung von Maske ist keine Therapie, d.h. es ist keine Behandlung
O: Atteste sind keine Ergebnisse einer Behandlung
SL: Frage war, Rat/Empfehlung für diese Patienten ist, daß das Tragen unzumutbar ist. Ist das Behandlung?
O: Es ist keine Behandlung, sondern Attestierung eines Zustandes
SL: Was ist für Sie Behandlung/keine Behandlung?
SL liest aus einem Attest…
O: Dr. Weber attestierte gesundheitlichen Schaden der Patienten, wenn sie Maske tragen, das stimmt für O nicht…
SL: Norm Gesetzgeber sagt, es ist Behandlung (?)
O: Nein, ich führe mit Maske Infektionsprophylaxe aus
SL: das ist allgem. Verständnis. Ist das Nicht-Tragen einer Maske keine Behandlung? Ist das allgem. wissenschaftl. Gut oder ihre persönliche Auffassung?
O: das ist wissenschaftliche Auffassung
SL: Woher?
O: hat keine Fundstelle, ist logisch
SL: war das auch Auffassung von Frau Dr. Edler?
O: gehe davon aus
SL: Haben Sie das nicht so diskutiert?
O: Nein, weil er glaubt, das war medizinisch klar
SL: Sie haben das nicht mit ihr besprochen?
O: Ich habe keinen Fragebogen, keine Studie aufgesetzt, ob nicht tragen von Maske als Behandlung bewertbar ist, weil das in meinem Verständnis trivial ist
SL: Sie haben mit Dr. Edler und keinem anderen Kollegen darüber gesprochen?
O: das war kein Diskussionspunkt. Das sehen andere Ärzte auch so.
SL: warum mußte für eine Nichtbehandlung eine Attestierung stattfinden?
O: Dr. Weber mußte Logik medizinischer Konsequenz entsprechen, das hat er nicht gemacht
SL: Sind in einem wichtigen Bereich. Welcher Berufsbereich der Ärzte in Bezug auf Behandlung/Nicht-Behandlung liefert die Definition. Wo steht das?
O: Wenn sich ein Pat an einen Arzt wendet, mit Beschwerden, Symptomen, muß der Arzt nach bestem Wissen und Gewissen handeln
SL: wo ist das geregelt?
O: in ganz vielen medizinischen Leitlinien ist gesagt, daß das absolute Basis im Arzt-Patient-Verhältnis ist
SL: Welche Norm regelt das, in der Berufsordnung?
O…?
R: Die Antwort lautet §25 der Berufsordnung.
SL: Da kenne Richterin Behr – so SL – die Berufsordnung nicht. Benennt
§11 Ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Liest “ 1) Mit Übernahme der Behandlung verpflichten sich Ärztinnen und Ärzte den Patientinnen und Patienten gegenüber zur gewissenhaften Versorgung mit geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.“ Welche Behandlung hätte Dr. Weber übernehmen sollen?
Forwarded from Ruth
Gutachten und Zeugnisse, zu deren Ausstellung Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind oder die auszustellen sie übernommen haben, sind innerhalb einer angemessenen Frist abzugeben. Zeugnisse über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung müssen grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung, bei Ausscheiden unverzüglich, ausgestellt werden.
SL: Wo steht hier Attest?
O: Hier steht Attestierung
SL: Wo?
O: Das ist meine Definition. Für mich gehören Atteste zu Zeugnissen.
SL: Berufsordnung ausgesetzt, ausgenommen (?)
O: Ja
SL: Haben Sie ergänzende Literatur dazu verwendet?
O: wir haben uns auf genannte Quelle berufen
SL: Wie ist es möglich, die Berufsordnung ohne Kommentar zu verstehen? Haben Sie den gelesen?
O: Nein, die Berufsordnung
SL: Sind Sie sicher, daß Sie hier als Gutachter geeignet sind
O: Kommentar Berufsordnung war bekannt
RAK: Sie haben gesagt, Berufsordnung war Ihnen bekannt, den Kommentar haben Sie aber nicht gelesen.
SL: Ist das Sorgfalt?
O: Ja
SL: Überlegen Sie sich gut, was Sie hier sagen
STA: rügt diesen Satz
SL macht Hinweis auf Wahrheitspflicht
SL: Ist Ihnen das Fernbehandlungsrecht der Ärzte bekannt?
O: das haben wir nicht verwendet
SL: Gibt es Einzelfälle, in denen Mail/Tel-Beratung stattgefunden hat?...
O: Hinweise auf … Mail/Tel. ohne … Untersuchung wurden Atteste ausgestellt
SL: Heißt das, Sie haben Fernbehandlungsgrundsatz in Betracht gezogen (?)
O: um zu Dauerattesten zu kommen, hätte man Personen untersuchen müssen
SL: d.h. Fernbehandlung bei Attest ging nicht. Haben Sie das für nicht einschlägig gehalten?
O: in keinem der 14 Fälle ist erkennbar, warum es keine persönliche Anamnese/persönliche Untersuchung gab
SL: Haben Sie §7 Berufsordnung der Ärzte einbezogen in ihre Gedanken im Gutachten, wenn nein, warum nicht
O: Hier war nicht ausreichend, was bei Dr. Weber – oder einem anderen Arzt, aus wenig detaillierter Symptombeschreibung resultiert, es genügt nicht….
SL liest aus §7, Berufsordnung Ärzte: „…(4) Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsmedien unterstützend einsetzen. Eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“
SL: Wieso haben Sie als Sachverständiger das Fernbehandlungsrecht nicht erwähnt?
O: wir führen im Gutachten aus, daß hier Fernbehandlung unmöglich für Dauerattestierung war. Im individuellen Fall muß es ausreichende Anamnese geben
SL: Berufsordnung Kommentierung weist darauf hin, daß es dem Arzt obliegt, Fernbehandlung zu machen. Sind Ihnen die Grundzüge des Fernbehandlungsrechtes bekannt?
O: geht darum, ob es aus Gutachterbewertung richtig war, es obliegt mir, 14 Fälle zu bewerten, die waren schablonenhaft – es ist nicht der individuelle Fall maßgeblich, es ist die Gesamtheit
SL: Wie hätte vorgegeben werden müssen, was nicht in einem Attest hätte enden dürfen.
O: Hätte man auch andere Pat intensiv untersucht, hätte das zum Attest führen können. Auch in Abschwächung std-weise Tragen findet sich in allen 14 Fällen nicht.
SL: Wenn es andere Fälle gab, außer diesen 14, hätten Sie danach gefragt, um besser einordnen zu können, Ihnen mehr Fälle vorzulegen? Aussagegehalt anderer Fälle ist nicht gegeben. Was folgt daraus? Was verstehen Sie, nach Berufsordnung, als Einzelfall?
O: Alle 14 Fälle münden in einem Attest
SL: Wurden Ihnen genau diese Fälle vorgelegt, damit es besonders negativ wirkt?
Forwarded from Ruth
RAK: Sind Ihnen Studien vor / nach Erstellung des Gutachtens bekannt? Haben Sie sich seitdem damit beschäftigt
O: Ja, er hat recherchiert. Das Zitat von Lars Schaade war ihm nicht bekannt
RAK: Eigenschutz, es gab unterschiedliche Masken. Haben Sie sich damit befaßt? Die Verordnungen haben sich ca dreimal/Monat geändert.
O: Er hat Literatur verglichen, das ändert aber nichts im Gutachten.
RES wirft ein, ob O sich damit befaßt hat, was Hersteller von Masken zur Schutzwirkung geschrieben haben. Ob er hierzu Kenntnis hätte… FFP2 sei persönliche Schutzausrichtung, nun stand da Fremdschutz drin (?)
O:… daß sie mit FFP2 eine andere Form einführen, mit Grundannahme für Eigen-/Fremdschutz

SL: Welche Maske hatten Sie im Gutachten im Blick?
O: es wurde von MNB gesprochen
SL: das ist ja unkonkret, welche Masken gemeint sind
O: korrekt
SL: warum haben sie das nicht benannt?
O: wir sollten Atteste prüfen, es ging nicht um Maskentypen…
SL: Ihnen war doch vorher bekannt, daß Menschen schon auf FFP2 und auch OP-Maske zugriffen. Sie mußten damit rechnen, daß alle Maskentypen gebraucht werden
O: wir haben keine Differenzierung im Gutachten gemacht
SL: Wovon gingen Sie aus?
O: MNB/Gesichtsmaske meinte nicht FFP2/FFP3…
SL: Es ging um die Pflicht Masken zu benutzen
O: Nein, Attestbeurteilung war der Auftrag
RAK: rechtliche Grundlage zum Tragen der Maske, Verordnung 26.10.2020
Ärztekammer HH weist auf rechtliche Grundlage hin. Die verschiedenen Änderungen im §8, ärztliches Zeugnis kam später rein, medizin. Gründe kamen später rein. War der Bezug auf FAQs sorgfältig, wenn Beurteilung von Attest vor dieser Rechtslage juristisch korrekt war?
O: geht davon aus
RAK: heute, nachdem Sie diese Defizite kennen….
STA: rügt diese Formulierung…….
RAK: Rechtslage 26.10.2020
RES: War OP-Maske weniger guter Fremdschutz als FFP2? FFP2 liegt dichter an, Bügel der Maske waren halbwegs dicht. Aerosole kommen weiter bei der OP-Maske vorbei, Schutz Dritter ist bei FFP2 größer als bei OP-Maske, stimmen Sie zu?
O: Inwieweit Dichtheit da eine Rolle spiele,… Vakuum dürfe ja nicht zu groß sein, weil man dann keine Luft mehr kriege (?) Auch bei den FFP2 Masken auf dem Markt wurde immer auch vermittelt, daß Fremdansteckung möglich sei (?), unabhängig von Corona
RES: Haben Sie sich mit DIN Norm befaßt? Din Norm 149, Begutachtung.. Arbeitsausschuß, Arbeitsmedizin, Einordnung in Risikogruppen bekannt?
O: Ja
RES: in welche Kategorie hätte O Masken eingeordnet, welche die Partikel von radioaktiven Stoffen,… abhalten sollen
O: ?
RES: Risikogruppe 3, bei Virus nötig, stand auf Seiten aller Hersteller. Vor dem Virus schützt nur FFP3. Sind Sie dann der Meinung, daß OP und FFP2 genügten?

Richterin sagt an, daß O für keinen weiteren Termin mehr zur Verfügung steht.
SL sagt, das muß er…

SL: Welcher Teil der Berufsordnung der Ärzte befaßt sich mit dem Begriff „milderes Mittel“? Aus welcher Norm stammt das?
O: weiß es nicht
SL: Sie müssen wissen, ob es berufsrechtliche Gründe gab, so vorzugehen oder andere Normen
O: das war kein Gegenstand der Fragestellung. Hier wurde aus Quelle Bezug hergestellt, daß mildere Mittel möglich, zeitweise Tragen einer Maske…
SL: den kategorischen Imperativ aus einer Norm. Gibt es den?
O: es gibt sehr wohl Gründe, Maske zu tragen, bei Vorerkrankungen. …bei diesen Fällen gab es keine schweren Erkrankungen (?)
SL: welche berufsrechtlichen Gründe gibt es? Sie kennen keine Berufsnorm, die das vorgibt? Wieso behaupten Sie das dann?
O: Arzt kann keine Aussage ohne Anamnese/körperliche Untersuchung machen
SL: Wir sind jetzt am Kern des von Ihnen bezeichneten FAQ-Inhaltes
O: benennt eine Stelle…
SL guckt: Berufsordnung für Ärzte, 17.12.2018, 2019 in Kraft getreten
SL liest:§ 25 Ärztliche Gutachten und Zeugnisse Bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse haben Ärztinnen und Ärzte mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszusprechen.
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