Verfassung für alle Deutsche
Verfassung des Saarlandes
Artikel §6
„Alle Deutschen haben das Recht , sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.
Versammlungen unter freiem Himmel können durch das Gesetz anmeldepflichtig gemacht und unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verboten werden.“
Frage: Gibt es schon dieses Gesetz ?
Bitte mitteilen hier.
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