Der syrische Moslem Mohamed S., der in Wangen auf ein vierjähriges Mädchen eingestochen hatte, handelte auf „göttliche Eingebung“ hin. Er hätte „eine Hand gesehen“, die ihm gezeigt habe, „wie groß die Person sein soll“. Was passierte, sei eine „Eingebung von Allah“ gewesen.
2021 begann er den Koran zu lesen. 2022 wanderte er ins Mutterland des Islams nach Saudi-Arabien und übernachtete dort in Moscheen. Nach einer Schlägerei schoben ihn die Saudis ab.
All diese Islam-Bezüge spielten bei dem Prozess vor dem Landgericht Ravensburg keine Rolle. Richter Veiko Böhm:
„Der Messerangriff hat nichts mit islamistischem Radikalismus zu tun, er ist allein einer psychischen Erkrankung geschuldet.“
Der syrische Moslem wurde daher wegen "paranoider Schizophrenie" als „schuldunfähig“ erklärt und zur dauerhaften Unterbringung in eine Klinik überstellt.
Weitere Einzelheiten im BPE-Artikel:
https://bpe-paxeuropa.de/2024/10/26/syrer-mohamed-stach-wegen-goettlicher-eingebung-auf-vierjaehriges-maedchen-ein-schuldunfaehig/