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Heute morgen hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der "Zweckentfremdung" eines Schattenpostens aus dem Haushalt des Jahres 2021 auseinandergesetzt.
Kurz: Diese Vorgehensweise wurde als verfassungswidrig eingestuft.
Damit greifen sie aber viel zu kurz. Warum ich das so sehe und was alles noch auf den Prüfstand gehört, beschreibe ich in folgendem Beitrag.