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Vor gut zwei Wochen wurde ein Beschluss des Truppendienstgerichts Süd bekannt, wonach die für einen Soldaten bestehende Pflicht, sich mit den mRNA-Präparaten behandeln zu lassen, unverbindlich sei, da die gesundheitlichen Risiken nicht absehbar wären. Das Gericht scheint sich damit gegen die Politik, die Rechtslage und das Bundesverwaltungsgericht zu stellen, das im Juli noch ganz anders entschieden hatte. Trifft dies zu? Wie ist die Entscheidung rechtlich einzuordnen? Und welche Auswirkungen hat der Beschluss? Eine Analyse.