Die Bundesnotbremse von 2022:
Das Bundesverfassungsgericht stützt sein Urteil über die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen gegen Kinder auf ein fehlerhaftes Drosten-Gutachten und lässt die wesentlich differenzierteren Gutachten der führenden Fachgesellschaften für Krankenhaushygiene und pädiatrische Infektiologie außen vor.
https://www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/2022_04_25_Stellungnahme-Heudorf.pdf