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Aufruf zum Volksbegehren Seit 2022 gilt in Baden-Württemberg ein neues Landtagswahlgesetz: Nun müssen bei der Landtagswahl 2 Stimmen statt wie bisher 1 Stimme abgegeben werden (Zwei-Stimmen-Wahlrecht). Bleiben die 70 Wahlkreise unverändert droht 2026 ein übergroßer Landtag mit  zusätzlichen Kosten von 200 Millionen Euro pro Legislaturperiode (laut Landesrechnungshof). Hier kann man das Formular zum Volksbegehren runterladen, ausfüllen und zum Amt bringen oder schicken. Oder man geht zum Amt und unterschreibt in den Listen die da ausliegen. https://www.landtag-verkleinern.com Hier könnt ihr das Schreiben online ausfüllen und dann ausdrucken: https://shorturl.at/NbOAH
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