❗️BVerfG-Urteil zu Bundesnotbremse „auf Sand gebaut“
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Dr. med. Gunter Frank ordnet die Erkenntnisse aus den RKI-Files im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur sog. Bundesnotbremse aus dem November 2021 gut ein.
Er kommt zu dem einzig richtigen Fazit: Die Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG hat nicht stattgefunden, weshalb das BVerfG bei seiner Entscheidung fälschlicherweise davon
ausgegangen ist, das die politischen Entscheidungen auf fachlicher Evidenz beruhen.
Zu lesen
👉 hier
Am Ende wird es vor den Gerichten um genau diesen Umstand gehen:
Es fehlte der „Bundesnotbremse“ somit schlichtweg an der erforderlichen Verhältnismäßigkeit, was schließlich zur Rechtswidrigkeit der gesetzlichen Regelungen im IfSG führen müsste.
Soweit in diesem Bereich noch Verfahren - insbesondere am EUGH - anhängig sind, muss dieser Umstand zum Erfolg führen.
Aber auch sonst kann nach wie vor jedes Amtsgericht die entsprechenden Coronverordnungen (nicht jedoch das IfSG) für rechtswidrig erklären.
So hätte z.B. das Kölner Verwaltungsgericht der Klage des
Kollegen Pankalla zur Ausgangssperre (
👉 Infos hier) stattgeben müssen, statt diese mit einer schier abenteuerlichen Begründung nach drei Jahren (!) abzuweisen.