Am folgenden Tag ging mein Sohn wieder zur Schule. Er trug keinen MNS und wurde vom Klassenlehrer und dem Schulkoordinator an der Schuleingangstür abgefangen und auf das Original Attest angesprochen. Das möge er ihnen doch aushändigen. Mein Sohn hatte nur eine Kopie dabei, weil wir nichts davon wussten, dass die Schule das Original sehen will. Daraufhin sagte dann der Klassenlehrer, dass wir es ja scheinbar mit den Regeln nicht so hätten und er dürfe ohne MNS die Schule nicht betreten. Eine Mitschülerin gab ihm eine Maske und daraufhin setzte Sam sie auf und ging in die Schule. In der 1. Unterrichtsstunde durfte er den MNS abnehmen.
In der nächsten Unterrichtsstunde mit Herrn XXX, musste er ihn aufbehalten.
Gegen 11 Uhr ca. bekam ich dann einen Anruf der Schule und wurde gebeten, das original Attest vorzulegen. Kein Wort von dem, was zwischenzeitlich in der Schule vorgefallen ist, wovon mir mein Sohn erst am Nachmittag, als er aus der Schule kam, berichtete.
Kurz nachdem mein Sohn, auch während des Unterrichts den MNS tragen musste, bekam er starkes Nasenbluten.
Erst daraufhin durfte er am Unterricht ohne den MNS teilnehmen.
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Einige tage später erreichte uns dann dieses Schreiben:
Sehr geehrte Frau XXX,
mit Bezug aus das mit Ihnen am Dienstag 20.10.2020, um 9:40 Uhr geführte Gespräch teile ich Ihnen mit, dass das von Ihnen vorgezeigte ärztliche Attest bezüglich einer Mund-Nasen-Bedeckungspflicht nicht hinreichend ist.
Nach § 2 Absatz 5 Satz 2 Corona-BekämpfVO kann die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht nur für Personen ausgesetzt werden, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können und dies glaubhaft machen können.
Das von Ihnen vorgezeigte Attest nennt keine Begründung für eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung. Es bleibt Ihnen unbenommen, den nach § 2 Absatz 5 Satz 2 Corona-BekämpfVO geforderten Nachweis über eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung zu erbringen. Bis dahin bestehe ich auch für Ihren Sohn XXX auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Schulgelände.
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