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„Szenario 2025“: Erstes Planspiel der Freiheitsbewegung
Das Gegenteil von gut ist oft gut gemeint.
Meine Meinung:
Offensichtlich sind die Mitglieder des AWEF weder fähig noch willig zu verstehen, dass ein Angriff auf die Zivilbevölkerung, wie es im Übungszenarium für sie vorgegeben wurde, in Deutschland nicht möglich ist, ohne die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) außer Geltung zu setzen. Die Außergeltungsetzung der fdGO löst automatisch die polizeiliche Lage
Gefährdung der verfassungsmäßigen Ordnung aus. Polizeiliche Lagen werden gemäß den jeweiligen Polizeidienstvorschriften bewältigt.
Die Protagonisten, zusammengesetzt aus Aktivisten, Journalisten, Medizinern, Philosophen und Rechtsanwälten, sind gesetzlich nicht verpflichtet, für den Erhalt der fdGO einzutreten. Daher sind sie weder befähigt noch verfügen sie über die notwendigen Führungs- und Einsatzmittel, um polizeiliche Lagen zu bewältigen. Der Umstand, dass die Teilnehmergruppe keine ausgebildeten Polizeivollzugsbeamten vorsieht und wahrscheinlich auch nie vorsehen wird, lässt vermuten, dass sich das AWEF zwar als Alternative zum Totalitarismus sehen möchte, aber absichtlich Ressourcen – wie Polizisten mit Erfahrungen in Planungs- und Entscheidungsprozessen (PEP) sowie strategischem und taktischem Grundverständnis – meidet; gleichzeitig aber Polizisten wahrscheinlich als Idioten betrachtet, die man nur mit einem Flugblatt aufklären müsste. Elitäres Denken losgelöst von der Realität.
Ferner sind Rechtsanwälte bei der Bewältigung polizeilicher Lagen nicht vorgesehen. Soweit ich informiert bin, gibt es in Deutschland keine Polizeidienstvorschrift, die Rechtsanwälte in taktische Maßnahmen einbezieht. Dies liegt daran, dass sie eine juristische und keine (kriminal-)polizeiliche Ausbildung absolviert haben. Zudem haben sie, wie sich während der Corona-Krise zeigte, Schwierigkeiten im adäquaten Umgang mit dem Begriff Gewalt. Obwohl RA Haintz von einem „systematischen Angriff auf die Zivilbevölkerung“ spricht, verschweigt er in gewohnter Weise, dass rechtswidrige Angriffe automatisch das Notwehrrecht auslösen. Dagegen wies der damalige UN-Sonderberichterstatter über Folter et al. im Zusammenhang mit Polizeigewalt sogar auf Notwehrrecht hin. Was das Notwehrrecht betrifft, sollten Juristen mangels entsprechender Ausbildung und, ich betone, mangels Courage das letzte Wort frühestens in Gerichtsverfahren haben – nicht jedoch während einer polizeilichen Lage! Anstatt im Auftrag ihrer Mandanten (gegen Honorar) zu handeln, sollten Rechtsanwälte ausschließlich auf eigene Kosten Schriftsätze erstellen, um staatliche und private Verantwortungsträger in die Bösgläubigkeit/-willigkeit zu treiben. Schließlich sind sie der Rechtspflege verpflichtet und sollten nicht sagen: „Vergessen Sie bitte den Rechtsstaat. Wir haben gesehen, dass er nicht mehr funktioniert.“
Meines Erachtens bildet sich im AWEF eine parallel-Elite, die nach außen hin Begriffe wie „Alternative“, „hochkarätige Besetzung“ und „keine Kontaktschuld mehr“ verwendet. Unter genauerer Betrachtung erkenne ich jedoch eine neue Gruppe der Ausgrenzer, die zudem einen Mangel an den Charaktereigenschaften
4-KI (Walder, et al., 2020) aufweist, insbesondere wenn es darum geht, Kriminalität entgegenzutreten. Ein Staatsstreich ist ein kriminalistisches Phänomen und keine Meinung, die in jenem Debattenraum diskutiert werden sollte, in dem Polizisten naturgemäß nichts zu suchen haben.
Meine Position darf geteilt werden.
Markus Schlöffel
ausgebildeter Polizeivollzugsbeamter
22/12/24