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In Kärnten stand ein 42-Jähriger vor Gericht, weil er „im Schuppen im Garten die Reichsfahne wehen lassen“ und „typische NS-Devotionalien wie Hakenkreuz und SS-Abzeichen gehortet“ haben soll. Außerdem soll er bei WhatsApp „verblödete Hitler-Memes und Wehrmachtsfantasien getauscht“ haben. Diesen im katholischen Bauerndeutsch gehaltenen Artikel hat die im Bild ersichtliche Kerstin Wassermann zu verantworten. Von ihr erfahren wir auch, dass 70 Schüler zum Prozess herangekarrt wurden. Eine dieser Schülerinnen soll gesagt haben, dass der Angeklagte „sicher vier Jahre“ bekommen wird. Wir gehen davon aus, dass dies der Fantasie Wassermanns entsprungen ist. Die Geschworenen hielten jedenfalls 12 Monate bedingt und eine Geldstrafe von 3.600 EUR für angemessen. Weg mit dem NSDAP-Verbotsgesetz! 🔴Folgt dem Infokanal Deutschösterreich
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