Markus Haintz auf X:
Die zweite Kanzlei des SO-DONE-Abmahnanwalts Alexander Brockmeier gibt gegenüber Haintz legal eine Unterlassungserklärung abBrockmeier (FDP) hatte auf seinem Facebook-Profil als „Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen“ geworben, was er seit 2022 nicht mehr ist.
Zuvor hatte ich die Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, PartGmbB Rechtsanwälte & Notare bereits freundlich und ohne förmliche Abmahnung darauf hingewiesen, dass Brockmeier auf deren Kanzleiwebseite ebenfalls als aktives Mitglied des Landtags geführt wurde.
Der falsche MdL-Hinweis auf der Webseite wurde inzwischen entfernt. Trotzdem hat es Brockmeier nicht für nötig gehalten, nachzuschauen, wo er sonst noch rechtswidrig mit einem nicht mehr bestehenden Landtagsmandat wirbt.
Da er meinen Hinweis nicht ernst genommen und weiter als MdL auf Facebook für seine Kanzlei geworben hat, habe ich ihn bei der Staatsanwaltschaft Münster wegen des Verdachts des Titelmissbrauchs angezeigt.
Bislang liegen Haintz legal in Sachen SO DONE (legal) / Brockmeier drei Unterlassungserklärungen vor: eine von Roderich Kiesewetter, eine von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst und eine von der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph in Rheine.
Außerdem haben wir eine einstweilige Verfügung gegen die SO DONE (legal) erwirkt, die weit überwiegend erlassen wurde.
Wir führen zudem eine Vielzahl weiterer Verfahren, über deren Sachstand wir regelmäßig berichten werden.
Wir sind noch lange nicht „done“ mit dem „SO DONE“-Konstrukt, dem Abmahnunternehmen von Robert Habeck, Strack-Zimmermann und Co.
KI-gestützte Massenabmahnungen durch führende Politiker sind eine Gefahr für die Demokratie und stellen einen Rechtsmissbrauch dar.
Markus Haintz