Wie geht es jetzt weiter?
1. Aufhebungsbescheid
Die Aufhebung des Bescheids des Landratsamtes ist noch nicht bestandskräftig. Innerhalb von 4 Wochen können Rechtsmittel gegen die Aufhebung des Bescheids eingelegt werden. Das ist bis spätestens 13. Dezember möglich. Genaue Frist kennen wir nicht, da wir nicht wissen wann der Aufhebungsbescheid den Parteien zugegangen ist.
Es ist davon auszugehen, daß die Rechtsberater der JUWI GmbH Widerspruch einlegen werden. Dann muß das LRA seinen Aufhebungsbescheid, nochmals prüfen. Dann könnte ein Widerspruchsbescheid erlassen werden, wo das LRA an der Aufhebung festhält. So wäre dann der Klageweg vor dem Oberverwaltungsgericht bestreitbar.
2. Bürgerbegehren
Die Unterschriftenlisten liegen dem Gemeinderat zur Prüfung vor. Wir hoffen sehr, daß der Weg zum Bürgerentscheid frei gemacht wird, damit der Bürgerwille zur Windkraft in der Gemeinde Drebach und den Ortsteilen zum Ausdruck gebracht werden kann.
Vergaß dei Haamit net!
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