Statement zum Artikel bei Radio Zwickau:
Progressive Demokraten: AfD-Mann Bader raus aus Jugendbeirat!
Mit großem Erstaunen habe ich gestern diesen Beitrag bei Radio Zwickau wahrgenommen.
https://www.radiozwickau.de/beitrag/progressive-demokraten-afd-mann-bader-raus-aus-jugendbeirat-839363/Nach meiner Auffassung enthält er mehrere Unklarheiten, um nicht sogar Unwahrheiten und mögliche Gesetzesbrüche zu sagen. Im Gegenteil, er dient meiner Meinung nach eher dazu, mit unbewiesenen Tatsachen Stimmung zu machen. Kurz, dieser Beitrag der Fraktion ist weder progressiv noch demokratisch.
Hier die Fakten:
Am 15.08.2024 wurde mit der Beschlussvorlage BV/001/2024-2 der Stadtrat Julian Bader von der Mehrheit des Stadtrates als Verbindungsstadtrat zum Jugendbeirat gewählt. Eine Abberufung ist daher nach meiner Rechtsauffassung nur durch einen Stadtratsbeschluss möglich. Auf Nachfrage im Stadtratsbüro hat da bis heute Früh kein Antrag der Fraktion oder etwas Anderes zum Thema vorgelegen.
Ein weiterer eklatanter, wenn nicht sogar rechtsverletzender Abschnitt ist der letzte Absatz:
Hier ist die Begründung:
Der Fraktion BfZ wird unterstellt, "Strippenzieher" zu sein. Gibt es dafür Beweise oder ist es nur eine frei erfundene Behauptung?
Man fordert die Oberbürgermeisterin auf, dass Sie”auf ihre Fraktion einwirke” - Dies ist eine Aufforderung die rechtlich nicht umsetzbar ist, denn als Oberbürgermeisterin ist Frau Arndt hauptamtlich Beamte auf Zeit (§51 Absatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung) Damit unterliegt sie dem Beamtenstatusgesetz. Hier wird im (§ 33 Grundpflichten) eindeutig geregelt:
(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.
(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.
Würde Frau Arndt also dieser Aufforderung folge leisten, würde sie gegen dieses Gesetz verstoßen. War also diese Meldung eine Aufforderung zum Gesetzesbruch?
Man hoffe….( dass die Stadträte der BfZ (Anmerkung von mir)) Ihren Fehler korrigieren. Dieser Teil des Satzes verstößt meines Erachtens gegen §35 Abs.3 der Sächsischen Gemeindeordnung.
Ebenso wird den Stadträten unterstellt, dass diese einen “Fehler” begangen haben. Hier stellt sich die Frage, sollen demnächst alle Stadträte bei der Stadtratsfraktion Progressive Demokraten nachfragen, wie sie entscheiden dürfen und was richtig und falsch ist?
Übersetzt in DDR Deutsch lautet die Übersetzung (Ironie):
Das Politbüro des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, hat beschlossen, dass die Genossin Oberbürgermeisterin von Zwickau die Genossen ihrer Fraktion auf Linie zu bringen hat.
Mein Fazit:
Die Stadtratsfraktion Progressive Demokraten tragen zwar “progressiv” und “Demokraten” im Namen, aber sollten jedoch in Wirklichkeit Nachhilfeunterricht in Sachen Demokratie und Recht nehmen, um in Zukunft solche Entgleisungen zu vermeiden.
Heiko Richter
Stadtrat der Stadt Zwickau
Freie Sachsen