Bezahlkarte: Umsetzung des Sachleistungsprinzip oder Täuschungsmanöver?🧐LK Meißen: Nachtrag zur Kreistagssitzung vom 12. September 2024Nachdem der Landkreis Meißen mit der
Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber vorgeprescht war, tauchte im Geschäftsbericht der letzten Kreistagssitzung folgender, verräterischer Satz auf:
»Eine Einschränkung des Warenkorbs wurde nicht vorgenommen«. Im Klartext bedeutet das: Asylbewerber kaufen künftig primär mittels Bezahlkarte ein;
die Zahlfunktion bleibt nicht auf Dinge des täglichen Bedarfs beschränkt, wie dies eigentlich bei konsequenter Umsetzung des Sachleistungsprinzips der Fall sein müsste.
Asylbewerber können künftig also Waren einkaufen, um sie anschließend zu Geld zu machen.
Das war nicht Sinn der Sache! Angeblich sei dies technisch nicht anders möglich, so
Landrat Ralf Hänsel (CDU) auf Nachfrage von
Kreisrat Peter Schreiber (FREIE SACHSEN), man müsse abwarten, was die Bezahlkarte des Bundes bringe.
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