Antwort der Kanzlei:
Sehr geehrter Herr Schwarz,
vorliegend kann es verschiedene rechtliche Wege geben, wobei entscheidend ist, worauf Ihr Interesse gerichtet ist. Wollen Sie eine Nachholung des Abdrucks Ihres Beitrags oder die Sicherstellung, dass so etwas in Zukunft nicht mehr geschieht? In letzterem Fall wäre beispielsweise eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage einzulegen, d. h. eine Klage auf Feststellung, dass dieser Beitrag hätte abgedruckt werden müssen.
Insgesamt sehe ich Ihren Beitrag noch als der Satzung entsprechend an. In der Tat kann man hier aber problematisieren, dass größtenteils auf allgemeine politische Verhältnisse Bezug genommen wird, etwa auf die polizeiliche Kriminalstatistik und die allgemeine Migrationspolitik. Die konkreten Straftaten in Freiburg dienen eher als Aufhänger dafür. Dadurch gibt es einen gewissen Bewertungsrahmen, d. h., dass es sich nicht sicher voraussagen lässt, wie ein Richter das bewerten würde. Sie sollten die Beiträge der anderen Fraktionen durchforsten und nachweisen, dass diese sich auch oft allgemein-politisch geben.
Mit freundlichen Grüßen