Das "Königlich bayrische Amtsgericht" in #Aschaffenburg reduziert das Bußgeld einer Kundgebungsteilnehmerin und #KLARTEXT#RHEINMAIN Unterstützerin erheblich.
Ihr wurde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahren vorgeworfen, sie hätte "Druckerzeugnisse ohne ordentliches Impressum" verbreitet.
Geholfen haben Artikel 3, Artikel 5 und Artikel 8 unseres Grundgesetzes 🙏