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Die Traumimmobilie gegen Zahlung einer Gebühr vor anderen Interessenten zurückhalten? Mit solchen Geschäften verdienen Makler schnell Tausende Euro․ Der Bundesgerichtshof beendet diese Praxis․
Pflegeheime dürfen grundsätzlich keine Reservierungsgebühr verlangen – auch nicht von Privatversicherten․ Bezahlt werden müssen nur Tage, die tatsächlich im Heim verbracht wurden․ Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden․