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Wegen radikaler Äußerungen geht das sächsische Justizministerium gegen den AfD-Mann vor, der sich selbst einmal „kleiner Höcke“ nannte․ Doch Maier endgültig in den Ruhestand zu schicken, erweist sich als schwierig․
Jens Maier saß für die AfD im Bundestag und gilt als Rechtsextremist․ Trotzdem durfte er wieder als Richter arbeiten, bei vollen Bezügen․ Sachsen will jetzt die Regeln ändern․
Der sächsische Richter Jens Maier darf sein Amt nicht länger ausüben․ Das hat das Landgericht in Leipzig mitgeteilt․ Der frühere AfD-Abgeordnete gilt als rechtsextrem․
In der Bundestagswahl verlor er sein Mandat, jetzt ist der umstrittene AfD-Politiker Jens Maier in sein Richteramt zurückgekehrt – zumindest vorläufig․
Weil der radikale AfD-Politiker Jens Maier den Wiedereinzug in den Bundestag nicht schaffte, will er wieder als Richter arbeiten․ Sachsens Justizministerin Meier grübelt schon länger, wie sie das verhindern kann․ Nun hat sie einen Plan․
Bei der Bundestagswahl verlor er sein Mandat․ Jetzt will der „kleine Höcke“, wie sich Jens Maier selbst nannte, wieder als Richter arbeiten․ Der sächsische Verfassungsschutz stuft ihn inzwischen als Rechtsextremisten ein․
Bei einem ZDF-Interview wird der thüringische AfD-Chef Höcke zu seinem Sprachgebrauch befragt․ Der ist mit dem Verlauf nicht einverstanden und will das Gespräch neu beginnen – und spricht eine Drohung aus․