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Der Rapper sei mit der Indizierung nicht in seiner Kunstfreiheit verletzt, erklärte das Gericht․ „Sonny Black“ darf seit 2015 nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden․ Es enthält diskriminierende und gewaltverherrlichende Passagen․
Bushido kämpft vor Gericht gegen die Indizierung eines Albums, auf dem er Polizisten „Drecksbullen“ nennt․ Zur Verhandlung in Leipzig erscheint er persönlich – mit Personenschützern der Polizei․