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Sparkassen dürfen in ihren Formularen vorerst weiter auf grammatisch weibliche Personenbezeichnungen wie „Kundin“ oder „Kontoinhaberin“ verzichten․ Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen diese Praxis abgewiesen․
Bislang stehen in Formularen zur Steuererklärung die Begriffe „Ehefrau“ und „Ehemann“․ Das sehen viele aber als diskriminierende Sprache an․ Die Opposition im Bundestag kritisiert es deshalb․ Doch nun soll sich etwas ändern․