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Alle Fragen zum Tod des Asylbewerbers seien „weitgehend beantwortet“, heißt es in einem Antrag der Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt․ Es dürfe nie wieder ein Mensch in Polizeigewahrsam umkommen․
Fünf Minuten lang wusste am Samstag niemand, wo der Attentäter von Halle, Stephan B․, sich aufhält․ Erst Tage später erfährt die Landesregierung davon․ Die Ministerin spricht von einem „furchtbaren“ Vorfall und kündigt Konsequenzen an․