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Vor fünf Jahren hat die Drehbuchautorin von „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“, Anika Decker, die Produktionsfirma von Til Schweiger und Warner Bros․ verklagt․ Nun wurde am Landgericht Berlin das Urteil verkündet․
Müssen Drehbuchautoren die Gewinne ihrer Filme selbst im Blick behalten, um daran beteiligt zu werden? In Berlin ging jetzt der Prozess zwischen Anika Decker und Til Schweigers Produktionsfirma und Warner Brothers weiter․
Die Drehbuchautorin Anika Decker hat mit ihrer Klage gegen Til Schweiger und Warners Bros․ einen weiteren Erfolg erzielt․ Es geht um Anteile aus den Einnahmen durch die Filme „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“․
Die Comedyserie „Sechserpack“ wurde über 8294 Mal ausgestrahlt und wird auch jetzt noch wiederholt․ Die Schauspielerin Nina Vorbrodt, die mit einer festen Gage bezahlt wurde, hat Sat 1 auf angemessene Nachvergütung verklagt․
Die Drehbuchautorin Anika Decker verklagt die Produktionsfirma von Til Schweiger und Warner Bros․ Es geht nicht nur um Geld, es geht vor allem um Transparenz und angemessene Beteiligung – mit dem Risiko, dass Decker in der Branche auf eine Schwarze Liste kommt․