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⚠️Hinweise, Haftungsausschluss sowie Gegenstand des Angebots... 1. Gegenstand des Vertrages Der Auftraggeber beauftragt den Dienstleister mit der Erbringung von IT-Dienstleistungen gemäß der im Einzelfall vereinbarten Leistungsbeschreibung(en). Die Leistungsbeschreibungen können Bestandteil dieses Vertrages sein oder in gesonderten Aufträgen oder Anlagen festgehalten werden. 1.1 Leistungen des Dienstleisters Der Dienstleister erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt. Er verpflichtet sich zur Erbringung der Leistungen in Übereinstimmung mit den vereinbarten Spezifikationen und Zeitplänen. 1.2 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber unterstützt den Dienstleister bei der Erbringung der Leistungen, indem er ihm alle notwendigen Informationen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die notwendigen Ressourcen und Systeme des Auftraggebers für die Erbringung der Leistungen zur Verfügung stehen. 2. Vergütung Die Vergütung des Dienstleisters richtet sich nach den im Einzelfall vereinbarten Preisen und Leistungsbeschreibungen. Möglich sind Pauschalen, Stundensätze, Vereinbarungen zu Fahrt-und Reisekosten etc.. 3. Haftung und Gewährleistung Der Dienstleister haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.  4. Geheimhaltung und Datenschutz Der Dienstleister verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und der Geheimhaltungspflichten. Der Dienstleister verpflichtet sich, alle Daten und Informationen, die ihm im Rahmen der Leistungserbringung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrages bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. 5. Schlussbestimmungen Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Änderungsvorbehalt: Änderungen und Ergänzungen dieses bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
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