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COVID-19-Impfpflicht: Was tun, wenn der Arbeitgeber die Impfung verlangt? Manchmal ist es leider nicht damit getan, sich mit der Vermeidung von Verwaltungsstrafen auseinanderzusetzen. Viele Arbeitgeber nehmen das COVID-19-Impfpflichtgesetz zum Anlass, nun den Nachweis einer Impfung von ihren Arbeitnehmern einzufordern. Der arbeitsrechtliche Rahmen sowie Ihre persönlichen Umstände und Verhältnisse unterscheiden sich dabei mitunter erheblich. Pauschale Empfehlungen sind kaum möglich. Grundsätzliche Erwägungen, die vielleicht weiterhelfen: + Versuchen Sie, die Situation zu deeskalieren. Vermeiden Sie es, juristische Schritte anzudrohen oder den Wert der Impfung an sich in Frage zu stellen. + Drucken Sie sich den Gesetzestext des COVID-19-IG aus (NR-Beschluss). Verweisen Sie auf den Geltungszeitraum der Impfpflicht in § 4 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 COVID-19-IG („nach dem 15. März 2022“). + Zeigen Sie, dass die neue Impfpflicht nicht für jeden gilt und verweisen Sie auf die Ausnahmetatbestände (§ 3 Abs. 1 COVID-19-IG). Sie werden auch bald in der Lage sein, den Nachweis über das Vorliegen einer Ausnahme zu führen. Sie müssen dazu Ihren Arzt konsultieren. Das ist erst möglich, sobald die Verordnung des Gesundheitsministers erlassen wurde (§ 3 Abs. 7 COVID-19-IG). + Drucken Sie sich die Entschließung des Nationalrates betreffend Impfpflicht und Arbeitswelt aus. Diese belegt den gemeinsamen Willen der gewählten Abgeordneten, trotz Einführung der Impfpflicht die 3G-Regel am Arbeitsplatz beizubehalten. Die Entschließung wurde einstimmig angenommen (VP, SP, FP, G, N). Es ist daher nicht einsichtig, nun im Betrieb eine absolute Impfpflicht und somit eine 1G-Regel einzuführen, die dem Willen aller im Parlament vertretenen Parteien zuwiderläuft. + Versprechen Sie, alle verpflichtenden COVID-19-Maßnahmen (3G ua) einzuhalten, sodass dem Arbeitgeber selbst aus einer behördlichen Kontrolle kein Nachteil entstehen kann. + Sprechen Sie mit Kollegen, die einer Impfung kritisch gegenüberstehen. Loten Sie aus, ob nicht eine gemeinsame Position gegenüber Ihrem Arbeitgeber entwickelt werden kann. Je mehr Arbeitnehmer eine Impfung verweigern, umso mehr sollte auch Ihr Arbeitgeber an einer Deeskalation interessiert sein. Viel Erfolg! - RA Dr. Michael Schilchegger (https://t.center/schilchegger)
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