Jürgen Todenhöfer ruft auf X zum Widerstand (und Regierungssturz) nach Artikel 20 IV Grundgesetz für den Fall einer "Machtergreifung" der AfD auf.
Zitat: "Auch der Sturz von Regierungen wäre dann legal."Mein Kommentar: Todenhöfer differenziert hier nicht in friedlichen und gewaltsamen Widerstand, was Artikel 20 IV Grundgesetz aber beides zulässt. Es muss also davon ausgegangen werden, dass Todenhöfer schon bei einem Wahlerfolg in einem ostdeutschen Bundesland zu einem gewaltsamen Putsch gegen eine potentielle AfD-Regierung aufrufen könnte.
Todenhöfer ist als Redner auf der "Macht Frieden" Demo gegen die Münchener Sicherheitskonferenz eingeplant. Er hat auf einer solchen Demo als Redner nichts verloren, da er weder für Frieden steht noch zu reflektiertem Denken in der Lage ist.
Ich habe schon intern die - rein "linke" - Ausrichtung dieser Demo kritisiert, ich mache das hiermit auch öffentlich. Bezüglich Todenhöfer steht zu befürchten, dass er die Demo dazu missbraucht, gegen die aktuell (noch) einzige parlamentarische Opposition in Deutschland zu hetzen und sich damit erneut in den Dienst derer stellen wird, welche die Demokratie in Deutschland dadurch beseitigen wollen, dass sie andere Meinungen notfalls mit Entzug der Grundrechte verbieten wollen. Ich erwarte von den Organisatoren der "Macht Frieden" Demo eine Stellungnahme zu Todenhöfer und gehe davon aus, dass diese auch zeitnah erfolgen wird.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
X-LinkHier nun der Post von Todenhöfer: "Die AfD ist nicht mehr weit von der "Machtergreifung" entfernt. Falls sie diese für rassistische Naziprojekte wie die Deportation von Migranten nutzen sollte, werden wir "Widerstand" nach Artikel 20 IV des Grundgesetzes leisten. Auch der Sturz von Regierungen wäre dann legal.
Die angedachten Deportationen von Migranten im Stil des "Madagaskar-Plans" der Nazis wären ein Anschlag, ein "Staatsstreich" gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung, vor allem auf unseren Rechtsstaat.
Die AfD sollte frühzeitig wissen, dass wir ihr nicht erlauben werden, unser Grundgesetz und unsere rechtsstaatliche Demokratie zu zerstören.
Artikel 20 IV unseres Grundgesetzes lautet: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese [verfassungsgemäße] Ordnung zu beseitigen, haben ALLE Deutschen das Recht zum WIDERSTAND, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Wir werden unsere demokratische Grundordnung leidenschaftlich verteidigen. Notfalls mit allem, was Artikel 20 IV unseres Grundgesetzes erlaubt. Wir dürfen das nicht nur, wir müssen es.
Auch das ist eine Lehre aus dem mangelnden Widerstand der Weimarer Republik gegen die Nazis und den dramatischen Folgen dieses Durchwinkens der Diktatur."