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Soldatenimpfpflicht: Anwälte fordern Neuentscheidung und Stellungnahme von Richtern

Am 18. Juli reichte der federführende RA Schmitz aus Selfkant eine sogenannte Anhörungsrüge beim Ersten Wehrdienstsenat ein. Es wird beantragt, die Entscheidung vom 7. Juli aufzuheben und dem Begehr der Offiziere stattzugeben. Der Senat habe „faktisch ihren gesamten Vortrag und die eindeutigen Ergebnisse der Beweisaufnahme ignoriert“.

Ein Soldat, der sich in Kenntnis der bei der Verhandlung dargelegten Fakten auf eine COVID-19-Injektion einlasse, würde nicht nur ‚grob fahrlässig‘, sondern zumindest schon billigend und somit vorsätzlich in Kauf nehmen, dass er seine Gesundheit massiv und dauerhaft beeinträchtige. (vgl. 17 a Abs. 1 SG)

Außerdem wurden die Richter zur dienstl. Stellungnahme aufgefordert, um zu erklären, wie der Focus am 7. Juli um 6:48 Uhr von der Entscheidung berichten konnte, die das Gericht den Prozessbeteiligten und Anwesenden im Saal erst um 11 Uhr bekannt gegeben hat.
Quelle

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