Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig das von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochene Compact-Verbot im Eilverfahren bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren aufgehoben. Es könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund – sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten – erfülle.
Das Magazin kann nun bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren weiter erscheinen.
dieBasis wertet dieses Urteil als Erfolg für die Presse- und Meinungsfreiheit. Es sollte den verantwortlichen Amtsträgern vor Augen führen, dass sich Rechtsstaatsprinzipien nicht nach Laune verbiegen lassen.
Kritische, alternative Medien verbieten zu wollen, dient nicht dem Schutz der Demokratie, sondern dem Bestreben einer totalen Kontrolle des Debattenraums.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die COMPACT-Magazin GmbH und ihre dazugehörige Videoproduktionsgesellschaft mit einem Griff in die Trickkiste und auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten. Der Vorgang ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik und ein ungeheuerlicher Schlag gegen Meinungs- und Pressefreiheit.
Im Beisein von Pressevertretern wurden in einem öffentlichen Spektakel Räume der Gesellschaft bzw. Gesellschafter in 4 Bundesländern durchsucht. Das Vermögen der Gesellschaft ist beschlagnahmt.
dieBasis wertet dieses Vorgehen als klar verfassungsfeindlich. Kritische, alternative Medien zu verbieten, dient nicht dem Schutz der Demokratie, sondern dem Bestreben einer totalen Kontrolle des Debattenraums. Wir fordern freie und unabhängige Medien statt Zensur, Propaganda und Verboten. Alle Demokraten sind jetzt dazu aufgefordert, dem Eingriff in die Informations- und Meinungsfreiheit entschlossen entgegenzutreten.