🟩🟩🟦🟦🟥🟥🟧🟧20. September – Weltkindertag: Gemeinsam für KinderrechteUnter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“ wird am 20. September in Deutschland und in anderen Ländern der
Weltkindertag gefeiert.
Gerade in Krisenzeiten leiden die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft am meisten. Neben alten und kranken Menschen sind das vor allem unser aller Kinder.
Bedeutung der VN-Kinderrechtskonvention
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN) gilt seit 1992 in Deutschland verbindlich im Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Mit der Ratifizierung hat sich die Bundesrepublik, wie 191 weitere Völker, dazu verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern. Dabei gelten in Deutschland alle Menschen bis 18 Jahre als Kind. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Entscheidungen, die Kinder betreffen, als „vorrangiger Gesichtspunkt“ berücksichtigt werden. Dieses sogenannte Kindeswohlprinzip aus Artikel 3 ist ein zentrales Element der VN-Kinderrechtskonvention.
Kinder und Jugendliche müssen beteiligt werden
Ein weiteres Kernprinzip der VN-Kinderrechtskonvention ist das subjektive Recht des Kindes auf Beteiligung und angemessene Berücksichtigung seiner Meinung gemäß Artikel 12. Kinder und Jugendliche sind darauf angewiesen, dass ihre Rechte durch Erwachsene wahrgenommen werden – nicht nur im Alltag, sondern auch bei politischen Entscheidungen. Kinder sollten entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife beteiligt und ihre Interessen bei allen staatlichen Entscheidungen maßgeblich berücksichtigt werden.
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