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Britta Gedanitz und Beate Bahner berichten von der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 11. April 2024 in Mannheim.

Streitgegenstand war die Gültigkeit der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg mit Stand Mai 2020 sowie Sinnhaftigkeit des Maskenzwangs. Das Ergebnis: Ein rabenschwarzer Tag für den Rechtsstaat.

Obwohl aus den (geschwärzten) RKI-Protokollen bereits eindeutig hervorgeht, dass es keinen medizinischen Grund gab, den Corona-Notstand auszurufen, scheinen diese Fakten kein Grund für den deutschen Rechtstaat zu sein, den Corona-Wahn von Bund und Ländern als rechtswidrig einzustufen.

Der VHG in Mannheim wies die Normenkontrollklage von vier Privatpersonen aus Mannheim, dem Rhein-Neckar-Kreis und Karlsruhe gegen die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg von 2020 ab. Diese könnten nicht nachträglich für unwirksam erklärt werden. Eine Revision gegen dieses Urteil ist nicht zugelassen.

https://youtu.be/2H6a3-efUMs

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