Die auf die Aufarbeitung von Impfschäden spezialisierten Rechtsanwälte Rogert & Ulbrich wenden sich ein weiteres Mal an die Öffentlichkeit: Diesmal geht es um V-AIDS - Vaccine-Acquired Immune Deficiency Syndrom.
Anhand spezieller Immun-Marker im Blutbild lassen sich bei den Betroffenen Immunschäden nachweisen, die mutmaßlich auf die mRNA-Behandlung zurückzuführen sind.
"Die Lebenserwartung der Betroffenen wird deutlich reduziert, wenn V-AIDS vorliegt. Insofern kommen auch sechsstellige Schadenersatzbeträge in Betracht", so Dr. Marco Rogert.
#dieBasis NRW fordert die kompromisslose Anerkennung impfbedingter Schäden, die Prüfung des Rückrufs von Covid-19-Impfstoffen und das Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht!