Nationalrätin Dr. Susanne Fürst analysiert das Urteil treffend:
▶️ „Aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung geht hervor, dass die Polizei offenbar zu keinem Zeitpunkt die Absicht hatte, die Versammlung zu genehmigen. Die Anmelderin wurde über beinahe zwei Wochen hinweg beharrlich ignoriert. Ihr wurden keinerlei Alternativen und Wege aufgezeigt, wie die Versammlung gegebenenfalls an einem anderen Ort oder mit anderer Teilnehmerzahl stattfinden könnte. Genauso wurde offenbar mit insgesamt zehn weiteren regierungskritischen Versammlungen verfahren, während all jene Kundgebungen, die sich nicht gegen die Corona-Maßnahmen richteten, an diesem Wochenende in Wien gestattet wurden“, fasste Fürst die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichts zusammen und betonte: „Das ist nichts anderes als Willkür und in dieser klar politisch motivierten Ausrichtung nur aus totalitären Regimen bekannt.“
https://www.fpoe.at/artikel/fpoe-fuerst-neuerliche-gerichtliche-ohrfeige-fuer-den-grundrechtsfeindlichen-parteisoldaten-nehammer/